Der Schuldner kann sich gegen einen drohenden Arrest präventiv und reaktiv zur Wehr setzen:
Präventiv
- durch Pfandbestellung
- nach Entstehung der Arrestforderung und vor der Arrestlegung
- Folge: Pfandbestellung schliesst Arrest aus
- beim Titelarrest: durch Ratenzahlungsvereinbarung und pünktliche Ratenzahlung nach Zustellung des Gerichtsentscheides
- pünktliche Zahlung verhindert Fälligkeit der Arrestforderung
- Folge: Arrest ausgeschlossen
- Hinterlegung einer Schutzschrift
- Vorbringen vorsorglicher Einwendungen gegen die Arrestvoraussetzungen
- Folge: vorsorgliches Verteidigungsmittel gegen befürchteten Arres
Vgl. vorne Schutzschrift
Reaktiv
- Arresteinsprache
- Rechtsmittel gegen Arrestprosequierung
- Aberkennungsklage
- Begehren um richterliche Aufhebung/Einstellung der Betreibung (SchKG 85)
- SchKG-Beschwerde gegen Handlungen des Betreibungsamts
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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