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Arrest

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Abwehrmittel des Arrestschuldners

Rechtsgebiet:
Arrest
Stichworte:
Arrest
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Schuldner kann sich gegen einen drohenden Arrest präventiv und reaktiv zur Wehr setzen:

Präventiv

  • durch Pfandbestellung
    • nach Entstehung der Arrestforderung und vor der Arrestlegung
    • Folge: Pfandbestellung schliesst Arrest aus
  • beim Titelarrest: durch Ratenzahlungsvereinbarung und pünktliche Ratenzahlung nach Zustellung des Gerichtsentscheides
    • pünktliche Zahlung verhindert Fälligkeit der Arrestforderung
    • Folge: Arrest ausgeschlossen
  • Hinterlegung einer Schutzschrift
    • Vorbringen vorsorglicher Einwendungen gegen die Arrestvoraussetzungen
    • Folge:  vorsorgliches Verteidigungsmittel gegen befürchteten Arres

Vgl. vorne Schutzschrift

Reaktiv

  • Arresteinsprache
  • Rechtsmittel gegen Arrestprosequierung
  • Aberkennungsklage
  • Begehren um richterliche Aufhebung/Einstellung der Betreibung (SchKG 85)
  • SchKG-Beschwerde gegen Handlungen des Betreibungsamts

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