Einleitung
Die meisten Unternehmen nehmen von einer oder mehreren Banken einen Betriebskredit in Anspruch; vielfach werden heute dem Kontokorrent dann feste Vorschüsse eingebucht, die auch bei Nicht- oder nicht voller Beanspruchung dann zu verzinsen und innert der vereinbarten Zeit zurückzuzahlen sind:
Allgemeiner Kredit
= Der Allgemeine Kredit beinhaltet die Pflicht des Kreditgebers, dem Kreditnehmer einen Kredit einzuräumen und die Pflicht des Kreditnehmers, diesen zu verzinsen und zurückzubezahlen
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Kontokorrentkredit
= Der Kontokorrentkredit beinhaltet ein sog. revolvierender Geldkredit
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Blankokredit
= Der Blankokredit ist ein Kredit ohne jegliche Sicherheiten
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Zessionskredit
= Kontokorrentmässiger Kredit mit Abtretung von (Kunden-)Guthaben als Kreditsicherheit
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Akzeptkredit
= Kreditgewährung im Rahmen eines Wechselgeschäfts
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Diskontkredit
= Kreditgewährung bei Abtretung der Forderung aus einem akzeptierten Wechsel, gegen Diskont
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Kautiionskredit
= Beim Kautionskredit leistet die Bank im Auftrag des Kreditnehmers auf Kreditbasis (mit oder ohne Kreditsicherheiten) gegenüber einem Dritten Bonitätsgewähr wie Bankgarantie, Bankbürgschaft usw.
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Akkreditivkredit
= Kreditgewährung im Rahmen eines Akkreditivgeschäfts
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Überbrückungskredit
= Der Überbrückungskredit (Bridge loan) wird von den Gläubigerbanken – meist im Rahmen eines Stillhalteabkommens – während der Krisenphase an die Kreditnehmerin gewährt, zur Sicherstellung des Liquiditätsbedarfs nebst der bestehenden Kreditfaszilitäten
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