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Bankengespräch

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Klassischer Kredit

Rechtsgebiet:
Bankengespräch
Stichworte:
Bankengespräch
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Die meisten Unternehmen nehmen von einer oder mehreren Banken einen Betriebskredit in Anspruch; vielfach werden heute dem Kontokorrent dann feste Vorschüsse eingebucht, die auch bei Nicht- oder nicht voller Beanspruchung dann zu verzinsen und innert der vereinbarten Zeit zurückzuzahlen sind:

Allgemeiner Kredit

= Der Allgemeine Kredit beinhaltet die Pflicht des Kreditgebers, dem Kreditnehmer einen Kredit einzuräumen und die Pflicht des Kreditnehmers, diesen zu verzinsen und zurückzubezahlen

Kontokorrentkredit

= Der Kontokorrentkredit beinhaltet ein sog. revolvierender Geldkredit

Blankokredit

= Der Blankokredit ist ein Kredit ohne jegliche Sicherheiten

Zessionskredit

= Kontokorrentmässiger Kredit mit Abtretung von (Kunden-)Guthaben als Kreditsicherheit

Akzeptkredit

= Kreditgewährung im Rahmen eines Wechselgeschäfts

Diskontkredit

= Kreditgewährung bei Abtretung der Forderung aus einem akzeptierten Wechsel, gegen Diskont

Kautiionskredit

= Beim Kautionskredit leistet die Bank im Auftrag des Kreditnehmers auf Kreditbasis (mit oder ohne Kreditsicherheiten) gegenüber einem Dritten Bonitätsgewähr wie Bankgarantie, Bankbürgschaft usw.

Akkreditivkredit

= Kreditgewährung im Rahmen eines Akkreditivgeschäfts

Überbrückungskredit

= Der Überbrückungskredit (Bridge loan) wird von den Gläubigerbanken – meist im Rahmen eines Stillhalteabkommens – während der Krisenphase an die Kreditnehmerin gewährt, zur Sicherstellung des Liquiditätsbedarfs nebst der bestehenden Kreditfaszilitäten

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