Definition
Beim Diskontkredit zahlt die Bank dem Kreditnehmer einen Betrag aus gegen Abtretung einer später fällig werdenden Forderung oder aus einem akzeptierten Wechsel in entsprechendem Quantitativ, unter Abzug des Zwischenzinses (Diskont).
Rechtsnatur
Wechselkauf verbunden mit einer Kreditgewährung
Gegenstand
- Bankleistung
- Kaufpreiszahlung für einen gezogenen Wechsel gegen Uebertragung des Eigentums am gezogenen Wechsel
- Vorbehalt: „Eingang vorbehalten“
- Kreditnehmerleistung
- Wechselverpflichtung (OR 1033 Abs. 1) als Kreditsicherheit
- Rückzahlung durch Bedienung der Wechselverpflichtung
- Diskont-Leistung