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Darlehen / Kredite

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Diskontkredit

Rechtsgebiet:
Darlehen / Kredite
Stichworte:
Kredite
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Definition

Beim Diskontkredit zahlt die Bank dem Kreditnehmer einen Betrag aus gegen Abtretung einer später fällig werdenden Forderung oder aus einem akzeptierten Wechsel in entsprechendem Quantitativ, unter Abzug des Zwischenzinses (Diskont).

Rechtsnatur

Wechselkauf verbunden mit einer Kreditgewährung 

Gegenstand

  • Bankleistung
    • Kaufpreiszahlung für einen gezogenen Wechsel gegen Uebertragung des Eigentums am gezogenen Wechsel
    • Vorbehalt: „Eingang vorbehalten“
  • Kreditnehmerleistung
    • Wechselverpflichtung (OR 1033 Abs. 1) als Kreditsicherheit
    • Rückzahlung durch Bedienung der Wechselverpflichtung
    • Diskont-Leistung

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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