Definition
Der Kontokorrentkredit ist ein sog. revolvierender Geldkredit.
Unterschiede zum Darlehen
- Keine Erschöpfung in der Darlehensauszahlung
- Keine Annahmepflicht des Kreditnehmers
- Rückzahlungen führen nicht zur Beendigung des Darlehensvertrages
Anwendbarkeit
Sofern und soweit keine formale Kontokorrentvereinbarung besteht, sind die Regeln des Darlehensrechts analog anwendbar.
Bezug
Der Kreditbezug bedarf nicht eines gesonderten Vertrages; vielmehr gewährt die Bank dem Kreditnehmer ein Gestaltungsrecht auf die Verfügung der vereinbarten Zahlungsmittel bis zu einer bestimmten Höhe gegen Leistung von Zinsen und Kommissionen.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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