Definition
Beim Akzeptkredit besteht die Bankenleistung in der Akzeptierung eines auf sie gezogenen Wechsels des Kreditnehmers gegen Leistung einer Akzeptprovision und der, unter Bedingung der Inanspruchnahme der Bank durch den Wechseleinreicher stehenden, künftigen Rückzahlung durch den Kreditnehmer.
Rechtsnatur
umstritten (Darlehen verbunden mit Wertgebrauchsüberlassung)
Gegenstand
Ueblicherweise läuft der Akzeptkredit in der Praxis über eine sog. Akzeptkreditlimite, bis zu welcher der Kreditnehmer Wechsel zum Akzept begeben kann.
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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