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Darlehen / Kredite

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Akzeptkredit

Rechtsgebiet:
Darlehen / Kredite
Stichworte:
Kredite
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Definition

Beim Akzeptkredit besteht die Bankenleistung in der Akzeptierung eines auf sie gezogenen Wechsels des Kreditnehmers gegen Leistung einer Akzeptprovision und der, unter Bedingung der Inanspruchnahme der Bank durch den Wechseleinreicher stehenden, künftigen Rückzahlung durch den Kreditnehmer.

Rechtsnatur

umstritten (Darlehen verbunden mit Wertgebrauchsüberlassung)

Gegenstand

Ueblicherweise läuft der Akzeptkredit in der Praxis über eine sog. Akzeptkreditlimite, bis zu welcher der Kreditnehmer Wechsel zum Akzept begeben kann.

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