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Darlehen / Kredite

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Akkreditiv-Kredit

Rechtsgebiet:
Darlehen / Kredite
Stichworte:
Kredite
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Definition

Die Kreditgewährung beim Akkreditiv beginnt mit dem Akkreditiveröffnungsvertrag, der die Kreditgewährung der eröffnenden Bank auslöst und mit der der Kreditnehmer die sog. Remboursierung erbringt.

Rechtsnatur

  • Unwiderrufliche Akkreditiv = Anweisung gemäss OR 466 ff. (umstritten)

Gegenstand

  • Kredit beim widerruflichen Akkreditiv
    • Honorierung des Akkreditiv-Begünstigten
  • Kredit beim unwiderruflichen Akkreditiv
    • Honorierung der bedingten Kreditleistungspflicht
  • Bis zum Zeitpunkt der Honorierung
    • Bank gewährt als Kreditgeber ihre Bonität 

Das Akkreditivgeschäft verfolgt im Exportgeschäft die Zahlungs- und Sicherungsfunktionen.

Weiterführende Informationen

  • Rembourskredit
    • = spezieller Akzeptkredit (Kreditgewährung der eröffnenden Bank an den Importeur durch Wechselakzept gegen Dokumentenvorlage zur Honorierung)

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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