Das Bauhandwerkerpfandrecht ist der aus ZGB 837 Abs. 1 fliessende gesetzliche Anspruch der Handwerker und Unternehmer auf Eintragung eines Grundpfandrechtes zu Lasten des Grundstückes, auf welchem sie tätig sind oder waren.
Das Grundpfandrecht entsteht nur und erst, wenn es spätestens innert 4 Monaten nach Arbeitsvollendung im Grundbuch eingetragen ist. Mehrere Bauhandwerkerpfandrechte unter sich sind gleichrangig. Das Vorrecht der Handwerker und Unternehmer gegen vorrangige Hypothekargläubiger (ZGB 841) bezieht sich auf einen Ausfall, der durch Zweckentfremdung (z.B. zum Kauf von Luxusautos durch den Bauherrn anstelle der Schaffung eines Bau-Mehrwertes oder Verwendung von Mitteln des Baukredites zur Deckung eines Betriebskredites etc.) der Mittel entstanden ist.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:ImmobilienbesteuerungImmobilien versteuern in der Schweiz / Imm...Autoren:GesamteigentumEinleitung zum GesamteigentumAutoren:BauabrechnungEinleitung zur BauabrechnungAutoren:GrundpfandrechtEinleitung zum Grundpfandrecht (Hypothek)Autoren:BaurekursEinleitung zum BaurekursAutoren:ZweitwohnungenEinleitung: Zweitwohnungen in der Schweiz
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht