Es empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
- Analyse der Sach- und Rechtslage
- Festlegung der Ablösungs- oder Abwehr-Strategie unter Berücksichtigung
- der Abwehrchancen
- des Risikos eines neuen Fristenlaufs der Viermonatsfrist
- der Vermeidung einer Doppel- oder Dreifachzahlung
- der Handlungsinteressen (Weiterverkauf der Immobilie)
- des Beschleunigungsgedankens
- der Kostenaspekte.
- Kommunikation mit dem Baupfandberechtigten und ev. weiteren am Bau Beteiligten, sofern und soweit daraus keine Nachteile für sich entstehen
- Verhandlung anstatt Prozessführung
- ggf. Konsolidierung des Erreichten durch eine Vereinbarung.
Um alle Unwägbarkeiten im konkreten Einzelfall zu berücksichtigen, empfiehlt sich in aller Regel eine Individual-Beratung.
Mandatieren Sie Ihren Berater zuerst nur mit der Ueberprüfung von Analyse (1) und Strategie (2). Die kostenaufwändigere Umsetzung (3-5) können Sie in aller Regel auch selber erledigen, es sei denn die Sache sei bereits gerichtshängig. Stossen Sie an Ihre Grenzen, können Sie sich immer noch assistieren bzw. weiter beraten oder durch Ihren Berater vertreten lassen.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:GrundbuchrechtEinleitung zum GrundbuchrechtAutoren:Subunternehmer / Subunternehmerh...Einleitung: Subunternehmer / Subunternehme...Autoren:HotelimmobilienEinleitung zu HotelimmobilienAutoren:AnmerkungEinleitung zur AnmerkungAutoren:Immobilien InvestmentsEinleitung zur direkten Immobilienanlage v...Autoren:VergaberechtEinleitung zum Vergaberecht
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht