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Bauhandwerkerpfandrecht

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Erledigungstempo

Rechtsgebiet:
Bauhandwerkerpfandrecht
Stichworte:
Bauhandwerkerpfandrecht, Baupfandabwehr
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Beschleunigungsmotive

  • Weiterverkauf des belasteten Objektes:
    • Sicherheits-Surrogat (siehe Herstellung der Handlungsfähigkeit)
  • Vermeidung einer Baueinstellung1 bzw. Engagierung eines Nachfolgeunternehmers
  • Ausserprozessuale Einigung
    • Auf folgendes ist zu achten:
      • Auf das Vorhandensein allf. Sub-Sub-Unternehmer
      • Bezahlung nur geleisteter Bauarbeiten
      • Bezahlung nur von 90 % der Leistungen (10 % aconto Baugarantierückbehalt2)

Motive gegen eine Uebereilung

  • Intransparente Vertragsketten (Subunternehmer/Refinanzierung)
  • Bei Konkurs des Hauptunternehmers: viele Handwerker/Unternehmer melden mangels Fristenkontrolle, Verfahrenskenntnissen oder aus Opportunitätsgründen ein Bauhandwerkerpfandrecht gar nicht an, weshalb ein proaktives Vorgehen möglicherweise höhere Kosten verursacht.
  • Abgeschlossene Arbeiten des Handwerkers/Unternehmers oder gar fertige Baute

Beschleunigungsmittel

  • Keine Einsprache gegen die superprovisorische Verfügung
  • Ausnahme: bei Sicherheitsleistung (gleichzeitige Behandlung).
  • Allf. Ablösungsverhandlungen zwischen der Vorläufigen Eintragung3 und dem Beginn der Klagefrist auf definitive Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechtes.
  • Bei weiterer Uneinigkeit: Gerichtsstandsvereinbarung pro Handelsgericht4

Der Audienzrichter wird im Rahmen der kontradiktorischen Anhörung nach Vollzug der superprovisorischen Verfügung durch vorläufige Eintragung (VE) des Bauhandwerkerpfandrechtes im Grundbuch die Vormerkung VE wegen einer virulenten Staatshaftung nur dann löschen lassen, wenn die Voraussetzungen für ein Bauhandwerkerpfandrecht offensichtlich nicht gegeben sind. Aus Sicherheitsgründen wird er den Streitpunkt im (Haupt-)Prozess betreffend definitive Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechtes klären lassen. – Aufwändige Abwehrbemühungen in diesem Zwischenstadium bringen dem Grundeigentümer nichts ausser Zeitverzögerung und Kosten.

Verlangsamungsmittel

  • Die (meist auch notwendigen) Abklärungen
    • der Konditionen des Hauptunternehmers
      • die Werkvertragsbedingungen des Subunternehmers5
    • zu bereits erhaltenen Zahlungen des Handwerkers/Unternehmers
    • zur Qualität der bis dato erbrachten Arbeiten und der Chancen einer Werkablieferung
  • Absicherungsbegehren, insbesondere bei geplanter Direktbeauftragung
    • Erfüllungsgarantien
    • Gewährleistungsgarantien
    • etc.

1 durch den Subunternehmer zB wenn der Hauptunternehmer in Konkurs geraten ist

2 Auszahlung nur wenn der Handwerker/Unternehmer den in SIA Norm 118 Art. 181 vorgesehenen Garantieschein (Bank- oder Versicherungsgarantie) beibringt.

3 Je nach Kanton verbindet der Audienzrichter die superprovisorische Verfügung für den Fall des Ausbleibens einer kontradiktorischen Verhandlung mit der Auflage an den Handwerker/Unternehmer, binnen bestimmten Tagen das Sühnverfahren einzuleiten, wobei bei Erfolgslosigkeit die Klagesfrist laut Klagebewilligung gilt, oder sogar mit richterliche Fristansetzung eine Direktklage an das zuständige Gericht.

4 Meist Fachgericht mit hoher Vergleichsrate.

5 Diese können aber höher sein als diejenigen des Hauptunternehmers

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