Die nachfolgende Themenauflistung ist zugleich ein Voraussetzungs-Katalog für die Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts i.w.S.:
- Pfandeintragungsanspruch
- Vertragsverhältnis
- Parteien
- Unternehmer
- Besteller
- Arbeiten
- Arbeiten ohne Materiallieferung
- Arbeiten mit Materiallieferung
- Arbeiten für Bauwerk
- Bauarbeiten für Bauwerk auf einem Grundstück
- Vertrags-Entstehung
- Parteien
- Pfandverhältnis
- Pfandgläubiger (Unternehmer)
- Pfandschuldner (Grundeigentümer)
- Pfandsumme (
- Pfandsache „Grundstück“
- Pfandschuldner
- Negative Voraussetzungen
- Bestehende Werklohnforderung, also kein Forderungserlöschen
- Kein Verzicht auf den Anspruch auf eine Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts
- Keine Versäumnis der Viermonats-Eintragungsfrist
- Fehlen einer hinreichenden Sicherheitsleistung
- Vertragsverhältnis
- Pfanderrichtung
- Grundeigentümer-Anmeldung
- Grundbuchanmeldung des Grundeigentümers zur vorläufigen Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts
- Grundbuchanmeldung des Grundeigentümers zur definitiven Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts
- Ursprüngliche Eintragung (mit Werkvertragsunterzeichnung)
- Nachträgliche Eintragung (nach der Leistung von Arbeiten mit oder ohne Materiallieferung)
- Gerichtliche Anmeldung
- Anmeldung der vorläufigen Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts im Grundbuch durch das Gericht
- als Vormerkung
- Definitive Eintragung im Grundbuch
- als Grundpfandverschreibung (als sog. Kapital-Hypothek) durch das Gericht
- Grundbuch-Eintragung
- Vorläufige Eintragung (Vormerkungs-Spalte)
- Definitive Eintragung (Grundpfandrechts-Spalte)
- Anmeldung der vorläufigen Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts im Grundbuch durch das Gericht
- Grundeigentümer-Anmeldung
- Baupfandrechts-Realisierung
- Bei nicht identischem Bauherrn und Grundeigentümer
- Forderungsübertragung auf den Dritten (i.d.R. Grundeigentümer) + Verrechnung
- Geltendmachung
- im Betreibungsverfahren
- Betreibung auf Pfändung
- Betreibung auf Grundpfandverwertung
- im Konkurs
- im Nachlassverfahren
- im Betreibungsverfahren
- Bei nicht identischem Bauherrn und Grundeigentümer
- Vorrecht nach ZGB 841
- Parteien
- (Baupfand-)Gläubiger (Unternehmer)
- Vorrangige(r) Grundpfandgläubiger
- Subjektive Voraussetzungen
- Errichtung vorrangiger Grundpfandrechte (nach Bauleistung)
- (Für Baupfandgläubiger nachteilige) Verwendung der grundpfandversicherten Kreditmittel
- Sorgfaltsmass
- Beweis
- Objektive Voraussetzungen
- Unrechtmässiger Verwertungsanteil vorrangiger Grundpfandgläubiger (i.d.R. Banken)
- Pfandausfall der Baupfandgläubiger
- Einzelheiten
- Klagefrist
- Verjährung
- Gerichtsstand
- Aufteilung des vom vorrangigen Grundpfandgläubiger bezahlten Pfandausfallersatz
- Parteien
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.