Die nachfolgende Themenauflistung ist zugleich ein Voraussetzungs-Katalog für die Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts i.w.S.:
- Pfandeintragungsanspruch
- Vertragsverhältnis
- Parteien
- Unternehmer
- Besteller
- Arbeiten
- Arbeiten ohne Materiallieferung
- Arbeiten mit Materiallieferung
- Arbeiten für Bauwerk
- Bauarbeiten für Bauwerk auf einem Grundstück
- Vertrags-Entstehung
- Parteien
- Pfandverhältnis
- Pfandgläubiger (Unternehmer)
- Pfandschuldner (Grundeigentümer)
- Pfandsumme (
- Pfandsache „Grundstück“
- Pfandschuldner
- Negative Voraussetzungen
- Bestehende Werklohnforderung, also kein Forderungserlöschen
- Kein Verzicht auf den Anspruch auf eine Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts
- Keine Versäumnis der Viermonats-Eintragungsfrist
- Fehlen einer hinreichenden Sicherheitsleistung
- Vertragsverhältnis
- Pfanderrichtung
- Grundeigentümer-Anmeldung
- Grundbuchanmeldung des Grundeigentümers zur vorläufigen Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts
- Grundbuchanmeldung des Grundeigentümers zur definitiven Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts
- Ursprüngliche Eintragung (mit Werkvertragsunterzeichnung)
- Nachträgliche Eintragung (nach der Leistung von Arbeiten mit oder ohne Materiallieferung)
- Gerichtliche Anmeldung
- Anmeldung der vorläufigen Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts im Grundbuch durch das Gericht
- als Vormerkung
- Definitive Eintragung im Grundbuch
- als Grundpfandverschreibung (als sog. Kapital-Hypothek) durch das Gericht
- Grundbuch-Eintragung
- Vorläufige Eintragung (Vormerkungs-Spalte)
- Definitive Eintragung (Grundpfandrechts-Spalte)
- Anmeldung der vorläufigen Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts im Grundbuch durch das Gericht
- Grundeigentümer-Anmeldung
- Baupfandrechts-Realisierung
- Bei nicht identischem Bauherrn und Grundeigentümer
- Forderungsübertragung auf den Dritten (i.d.R. Grundeigentümer) + Verrechnung
- Geltendmachung
- im Betreibungsverfahren
- Betreibung auf Pfändung
- Betreibung auf Grundpfandverwertung
- im Konkurs
- im Nachlassverfahren
- im Betreibungsverfahren
- Bei nicht identischem Bauherrn und Grundeigentümer
- Vorrecht nach ZGB 841
- Parteien
- (Baupfand-)Gläubiger (Unternehmer)
- Vorrangige(r) Grundpfandgläubiger
- Subjektive Voraussetzungen
- Errichtung vorrangiger Grundpfandrechte (nach Bauleistung)
- (Für Baupfandgläubiger nachteilige) Verwendung der grundpfandversicherten Kreditmittel
- Sorgfaltsmass
- Beweis
- Objektive Voraussetzungen
- Unrechtmässiger Verwertungsanteil vorrangiger Grundpfandgläubiger (i.d.R. Banken)
- Pfandausfall der Baupfandgläubiger
- Einzelheiten
- Klagefrist
- Verjährung
- Gerichtsstand
- Aufteilung des vom vorrangigen Grundpfandgläubiger bezahlten Pfandausfallersatz
- Parteien