Nicht baupfandgeschützt sind:
- Fahrnisbauten
- Baustelleninstallationen
Spezielles bei mehreren Grundstücken:
- Unzulässigkeit der Geltendmachung eines Gesamtpfandes
- Folge:
- Einzelne Baupfandanmeldungen
- Pfandsummen nach effektiver Leistung, ausser bei StWE (siehe nachfolgend) nach Wertquoten
- Folge:
- Gesamtüberbauungen:
- Bauarbeiten im Sonderrechtsbereich:
- die betreffende StWE-Einheit ist Pfandobjekt
- Bauarbeiten für Sondernutzungsbereich und die Gemeinschaftlichen Liegenschaft1 :
- Stufenweise Aufteilung, zuerst die Leistungen für die gemeinschaftliche Liegenschaft (quotenmässige Umlage auf die StWE-Einheiten) und dann die Leistungen für die einzelnen StWE-Einheiten, die denselben zu belasten sind.
- Bauarbeiten für das gemeinschaftliche Grundstück:
- Ist bei einer StWE-Ueberbauung keine Einheit grundpfändlich belastet, steht es in der Wahl des Unternehmers die Pfandsumme der Gesamtliegenschaft zu belasten oder auf die StWE-Einheiten aufzuteilen.
- ist eine StWE-Ueberbauung grundpfändlich belastet, dürfen nur noch die einzelnen StWE-Einheiten anteilsmässig belastet werden; eine Belastung der gemeinschaftlichen Liegenschaft ist nicht mehr möglich2; Pfandsummenaufteilung nach Wertquoten.
- Bauarbeiten für gemeinschaftliche Anlage3 auf einem Grundstück zG mehrerer StWE-Bauten:
- anteilsmässige Belastung
- Bauarbeiten im Sonderrechtsbereich:
- Überbau: Das Hauptgrundstück ist das zu belastende Grundstück
- Anmerkungsparzelle4: Belastung der Hauptgrundstücke.
- Vorübergehend beanspruchtes Grundstück5: Belastung des Hauptgrundstückes.
1 zB weil der Grundeigentümer während der Erstellung des Bauwerks am ursprünglichen Alleineigentumsgrundstück Stockwerkeigentum begründete
2 ZGB 648 Abs. 3
3 zB zentrale Heizanlage, die zufälligerweise bei einem StWE-MFH steht
4 ein subjektiv-dinglich mit mehreren Grundstücken verbundenes Miteigentums-Erschliessungsgrundstück oder auch ein subjektiv-dingliches Alleineigentumsgrundstück kann nicht selbständig mit Grundpfandrechten belastet werden, weshalb die Hauptgrundstücke zu belasten sind.
5 zB für Baustelleninstallation, Installationsarbeiten eines Dritten daran, die nicht bezahlt werden.