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Bauhandwerkerpfandrecht

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Das belastete Grundstück

Rechtsgebiet:
Bauhandwerkerpfandrecht
Stichworte:
Bauhandwerkerpfandrecht, Baupfandabwehr
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Nicht baupfandgeschützt sind:

  • Fahrnisbauten
  • Baustelleninstallationen

Spezielles bei mehreren Grundstücken:

  • Unzulässigkeit der Geltendmachung eines Gesamtpfandes
    • Folge:
      • Einzelne Baupfandanmeldungen
      • Pfandsummen nach effektiver Leistung, ausser bei StWE (siehe nachfolgend) nach Wertquoten
  • Gesamtüberbauungen:
    • Bauarbeiten im Sonderrechtsbereich:
      • die betreffende StWE-Einheit ist Pfandobjekt
    • Bauarbeiten für Sondernutzungsbereich und die Gemeinschaftlichen Liegenschaft1 :
      • Stufenweise Aufteilung, zuerst die Leistungen für die gemeinschaftliche Liegenschaft (quotenmässige Umlage auf die StWE-Einheiten) und dann die Leistungen für die einzelnen StWE-Einheiten, die denselben zu belasten sind.
    • Bauarbeiten für das gemeinschaftliche Grundstück:
      • Ist bei einer StWE-Ueberbauung keine Einheit grundpfändlich belastet, steht es in der Wahl des Unternehmers die Pfandsumme der Gesamtliegenschaft zu belasten oder auf die StWE-Einheiten aufzuteilen.
      • ist eine StWE-Ueberbauung grundpfändlich belastet, dürfen nur noch die einzelnen StWE-Einheiten anteilsmässig belastet werden; eine Belastung der gemeinschaftlichen Liegenschaft ist nicht mehr möglich2; Pfandsummenaufteilung nach Wertquoten.
    • Bauarbeiten für gemeinschaftliche Anlage3 auf einem Grundstück zG mehrerer StWE-Bauten:
      • anteilsmässige Belastung
  • Überbau: Das Hauptgrundstück ist das zu belastende Grundstück
  • Anmerkungsparzelle4: Belastung der Hauptgrundstücke.
  • Vorübergehend beanspruchtes Grundstück5: Belastung des Hauptgrundstückes.

1 zB weil der Grundeigentümer während der Erstellung des Bauwerks am ursprünglichen Alleineigentumsgrundstück Stockwerkeigentum begründete

2 ZGB 648 Abs. 3

3 zB zentrale Heizanlage, die zufälligerweise bei einem StWE-MFH steht

4 ein subjektiv-dinglich mit mehreren Grundstücken verbundenes Miteigentums-Erschliessungsgrundstück oder auch ein subjektiv-dingliches Alleineigentumsgrundstück kann nicht selbständig mit Grundpfandrechten belastet werden, weshalb die Hauptgrundstücke zu belasten sind.

5 zB für Baustelleninstallation, Installationsarbeiten eines Dritten daran, die nicht bezahlt werden.

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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