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Bauprozess

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Vorsorgliche Beweisaufnahme

Rechtsgebiet:
Bauprozess
Stichworte:
Bauprozess, Bauzivilprozess
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Baufortschritt und Zeitenlauf bzw. ein Handlungsbedarf können eine vorsorgliche Beweisaufnahme notwendig machen:

Voraussetzungen

  • Unzumutbares Abwarten des Prozessausgangs
    • Wesentliche Nachteile eines Zuwartens v.a. für den Kläger
    • Vergrösserung des Schadens
    • Erhöhung der Sanierungskosten
  • Glaubhaftmachung / Zeitpunkt
    • nicht wieder gut zu machende Nachteile
    • vor Anhängigkeit des Bauprozesses
  • Beweismittel
    • Sachverständigengutachten (Gerichtsgutachten
    • Augenschein des Gerichts
    • Amtlicher Befund (protokollarisch u/o fotografisch festgehaltener Zustand)
      • Feststellungen, die ohne Fachkenntnisse getroffen werden können
      • zB Rissprotokoll
    • Grundsätzlich alles ausser einer Beweisaussage, weil diese erst im Hauptverfahren abgenommen werden kann

Vorteile

  • Feststellung des Werkzustands bzw. des Mangels
    • Beweismässig definitive Festhaltung des aktuellen Zustands (auch: Feststellung zum „ewigen Gedächtnis“)
    • Einschätzung des mutmasslichen Ausgangs eines Bauprozesses
  • Gutachterbeurteilung
    • Gutachterbeurteilung kann zu Meinungsänderungen bei Parteien führen
    • Gutachtereinschätzung kann zu einem Überdenken bei der Prozessbereitschaft oder zu Vergleichsverhandlungen führen
  • Beurteilung der Prozessaussichten
    • Motivation zur einvernehmlichen Mängelbehebung und Prozessvermeidung
    • Präjudizierende Wirkung des Beweisaufnahmegutachtens auf den mutmasslichen Prozessausgang
    • Berücksichtigung allfälliger Einwendungen und Einreden der Gegenpartei
  • Einigung
    • Unterziehen sich die Parteien dem Beweisaufnahme-Gutachten, kommt ihm die Bedeutung eines faktischen Schiedsgutachtens zu
  • Ausdehnung der Fragestellungen
    • Frage nach der Sanierungsmöglichkeiten und deren Kosten
    • Frage nach den Verantwortlichkeiten und den Haftungsquoten der Beteiligten
  • Möglichkeit zur Mängelbehebung durch Ersatzvornahme vor Prozessende
    • Keine Inkaufnahme des mangelhaften Zustands während der ganzen Prozessdauer

Weiterfürhende Literatur

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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