Einleitung
In der Regel bestimmen die Parteien die Art der Streiterledigung und das zuständige Gericht im Rahmen des Rechtsgeschäftes, d.h. in einer Vertragsklausel, im Voraus. Zwingende Bestimmungen vorbehalten, können die Parteien beim Vermittler bzw. beim Gerichtskörper und beim Verfahren wählen: