Aus Sicht des die Klage einleitenden Klägers stehen folgende Ziele im Vordergrund:
- Durchsetzung von Ansprüchen
- Bauherr
- Minderung
- Wandelung
- Nachbesserung
- Geltendmachung der Ersatzvornahme-Folgen
- Vorschuss
- Ersatz
- Sicherheitsleistung (Gewährleistungsgarantie)
- Unternehmer
- Nicht bezahlter Werklohn
- Rückforderung eines zu viel bezogenen Erfüllungsgarantie-Teilbetrages
- Bauherr
- Inhaltliche Prüfung von Rechten und Ansprüchen in der konkreten (Streit-)Sache
- Schaffung einer Vollstreckungs-Grundlage