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Bauprozess

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Baumängelstreit

Rechtsgebiet:
Bauprozess
Stichworte:
Bauprozess, Bauzivilprozess
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Baumängelstreit hat sich am Mängel-Sachverhalt und am Mängel-Verursacher zu orientieren:

Sachverhaltsfeststellung

Vor Schuldzuweisungen für die Baumängelverantwortung sollten die Bauparteien den Sachverhalt, der zum Baumangel führte, klären:

  • Sachverhaltserhebung
    • Zusammentragen aller bei den involvierten Parteien verfügbaren Informationen
  • Sachverhaltsbereinigung
    • Beseitigung allfälliger Sachverhalts-Unklarheiten
      • je einzeln oder
      • gemeinsam
  • wesentliche Sachverhaltspunkte weiterhin unklar oder strittig
    • Einsetzung eines Schiedsgutachters
    • Evaluation und Einigung auf einen akzeptablen Schiedsgutachter
      • Experten mit Planungs- und Ausführungs- bzw. Bauleitungs-Erfahrung sind von Vorteil
      • Integre Persönlichkeit, die das Vertrauen des Architekten, Bauleiters als auch der Unternehmer geniessen sollte
  • Einigung der Parteien über wesentliche Punkte des Sachverhalts
  • Ermittlung der Anteile der Baumängelverantwortung
    • nach Vertrag oder Gesetz
    • prozentuale Umlage auf Architekt (Planer) und / oder den bzw. die Unternehmer
    • Berücksichtigung eines allfälligen Bauherren-Mitverschulden
  • Sachverhaltsklärung als Grundlage für eine mögliche Vergleichslösung
    • Eine vorgängige Klärung des Sachverhalts ohne Schuldzuweisungen schafft die Grundlage für eine Verhandlung und eine erstrebenswerte ausserprozessuale Einigung (Vergleich)
  • Einigungslosigkeit
    • Erzielen die Parteien keine Verhandlungslösung, ist der Ball beim Bauherrn
      • Entscheid Klage-Einleitung oder nicht, unter Berücksichtigung der Chancen und Risiken sowie des Kosten-/Nutzenverhältnisse
      • Prozessführungsvorbereitung
    • Entscheid des Bauherrn, ob er die Klage einleiten will oder nicht

Mängelverursacher / Interessenkonflikt

Aus Erfahrung sind bei Meinungsverschiedenheiten über Ansprüche des Bauherrn aus Baumängeln zwei Besonderheiten festzustellen:

Unklarheit, wer den Baumangel verursacht hat

Ausgangslage
  • Anfängliche Unklarheit, von wem der Baumangel verursacht wurde
  • Verhandlungen mit mehreren möglichen Baumangelverursachern
  • Klärung – wenn möglich vor Prozesseinleitung – , wer verantwortlich ist, um nicht eine nicht verantwortliche Person
Empfehlung
  • Es ist anfänglich immer davon auszugehen, dass der Mangel von mehreren am Bau Beteiligten zu verantworten ist; zeigt sich in der Folge (vor Prozesseinleitung), dass tatsächlich nur ein Unternehmer geschlampt hat, ist dies für den Bauherrn umso besser, dass er sich nur mit einer Partei auseinanderzusetzen braucht
  • Ursachenerforschung (Mängelursache) statt Symptombehebung (Beseitigung der Mängelfolgen für das Auge)
    • Veranlassung einer Fachexpertise
    • mindestens Kontakt mit mehreren Drittunternehmern für eine Ersatzvornahme-Prüfung, auch für die Erhältlichmachung deren Einschätzung zur Mangelursache
  • Verhandlung mit den mehreren am Baumangel beteiligten Parteien

Interessenkonflikt des Gesamtleiters

Ausgangslage
  • Architekt (Planer) hat Projekt geplant, vertrat den Bauherrn bei der Bauwerkerstellung und nahe liegender Weise auch in der Mängelsache, obwohl er möglicherweise mit- oder alleinverantwortlich ist
Empfehlung
  • Mandatierung eines unabhängigen Dritten mit der Verhandlungsleitung und Interessenwahrung

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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