Die Regeln zum Betriebsübergang dienen der Erhaltung von Arbeitsplätzen.
Eine Betriebsübertragung bzw. die Übertragung eines Betriebsteils kann bei geeigneten Voraussetzungen für alle Beteiligten, d.h. für den Betriebsveräusserer, die Arbeitnehmer und den Betriebserwerber eine sinnvolle Sache sein.
Massgebend sind zunächst;
- Betrieb / Zustand / Image
- (passende) Branche
- Erwerbsinteresse.
Schliesslich ist auch der Zustand der Betriebsveräussererin:
- Aufrechtstehende Gesellschaft
- Gesellschaft im Konkurs bzw. Nachlassverfahren.
Alles andere unterliegt der individuellen Beurteilung durch die Beteiligten.
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