Die Regeln zum Betriebsübergang dienen der Erhaltung von Arbeitsplätzen.
Eine Betriebsübertragung bzw. die Übertragung eines Betriebsteils kann bei geeigneten Voraussetzungen für alle Beteiligten, d.h. für den Betriebsveräusserer, die Arbeitnehmer und den Betriebserwerber eine sinnvolle Sache sein.
Massgebend sind zunächst;
- Betrieb / Zustand / Image
- (passende) Branche
- Erwerbsinteresse.
Schliesslich ist auch der Zustand der Betriebsveräussererin:
- Aufrechtstehende Gesellschaft
- Gesellschaft im Konkurs bzw. Nachlassverfahren.
Alles andere unterliegt der individuellen Beurteilung durch die Beteiligten.
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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