LAWINFO

Betriebsübernahme

QR Code

Weitergeltung eines Gesamtarbeitsvertrags

Rechtsgebiet:
Betriebsübernahme
Stichworte:
Betriebsübergang, Betriebsübernahme, Betriebsübertragung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ist auf das übertragene Arbeitsverhältnis ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) anwendbar, so muss der Betriebs-Erwerber diesen während eines Jahres einhalten, sofern der GAV nicht vorher abläuft oder infolge Kündigung endet.

Grundlage: OR 333 Abs. 1bis.

Schranken der GAV-Anrufung

Nachgenannte Arbeitnehmer können sich nicht auf den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) des übernommenen Betriebs gestützt auf OR 333 Abs. 1bis berufen:

  • die schon vor dem Betriebsübergang beim übernehmenden Arbeitgeber angestellten Arbeitnehmer;
  • die übernommenen Arbeitnehmer, welche schon vor dem Betriebsübergang dem GAV des übernommenen Betriebes nicht unterstanden;
  • die nach dem Betriebsübergang neu eingestellten Arbeitnehmer

Quelle: Portmann-Rudolph-BSK OR I, Basel 2020, N 23 zu Art. 333 OR

Literatur

  • Portmann-Rudolph-BSK OR I, Basel 2020, N 18 ff. + 25 zu Art. 333 OR
  • GEISER THOMAS / MÜLLER ROLAND / PÄRLI KURT, Arbeitsrecht in der Schweiz, 4. Auflage, Bern 2019, Rz 529 / Seite 238
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.