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Bonusrecht

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Freiwilligkeitsvorbehalt

Rechtsgebiet:
Bonusrecht
Stichworte:
Bonusrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Analog der ausdrücklichen Freiwilligkeitsvorbehalte bei der Gratifikation nach OR 322d kann die Bonusabrede einen sog. Freiwilligkeitsvorbehalt enthalten.

Hindernisse der Freiwilligkeit

Der vorerwähnte Freiwilligkeitsvorbehalt wird insbesondere bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses relativiert. Dabei sind von Bedeutung

  • Jahrelange, mindestens dreijährige wiederholte vorbehaltslose Bonus-Auszahlung
  • Gleichbehandlungsgrundsatz
  • Kündigungsparität
  • Konkurrenzverbot.

Grundsätze

  • Ausdrücklicher Freiwilligkeitsvorbehalt bei der Bonusausrichtung
    • Langjährige Bonusausrichtung kann den Bonus zum Lohnbestandteil machen.
      • Voraussetzung: keine absolute Freiwilligkeit
    • Folgen
      • Kein Wirkungsverlust
      • nur Beschränkung der Freiwilligkeit
  • Konkludenter Freiwilligkeitsvorbehalt bei der Bonusausrichtung
    • Folgen
      • beschränkt ermessensabhängiger Bonus
      • Kürzungsrecht des Arbeitgebers nach billigem Ermessen

Weiterführende Informationen

» Arten von Gratifikationen

Gesetzliche Grundlage

Judikatur

  • BGer 4A_230/2019 vom 20.09.2019 (Bonus und Umdeutungen in Gratifikation)

Weiterführende Informationen

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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