Für Grossinvestoren stellt sich bei der Diversifikation des Immobilienvermögens immer wieder die Frage nach Ausland-Investments.
Das Vordringen in unbekannte Immobilienmärkte bringt mehr Abhängigkeiten (Berater, Immobilienmakler) und oft höhere Risiken (andere Kultur, reduzierte Regierungsstabilität, anderes Rechtssystem, andere Eigentumsgarantien und andere Steuersysteme etc.). Ein entscheidendes Performance-Moment ist die Währung des Ziellandes und die Wechselkursentwicklung. Für Desinvestitionen und den Exit ist die Performance nach erfolgter Währungsumrechnung entscheidend. Nicht selten werden Immobiliengewinne durch Währungsverluste egalisiert oder umgekehrt. Ebenso wichtig, aber schwierig beurteilbar, ist der Markteinstiegs-Zeitpunkt.
Weitere Einflussfaktoren für ein Auslandengagement bilden:
- Politische Stabilität
- Wirtschaftliche Situation / Wirtschaftszyklen / künftige Entwicklung
- Beschäftigungslage
- Kaufkraft
- Investitionsbereitschaft
- Immobilien-Zyklus / Stand der Immobilien-Uhr
- Steuern
- Notwendigkeit eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Ziel- und Heimatland
- Steuervorteile für ausländische Investoren?
- Grundsteuern (Steuersatz, Freibeträge, Steuerdegression)
- Spätere Exit-Möglichkeit / Nachfrage nach (solchen) Immobilien
Aus Sicherheitsgründen sollte das ausländische Direktinvestment über einen vor Ort gegründeten Rechtsträger (Gesellschaft) stattfinden.
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Nachbarrecht / Nachbarschaftsrec...Einleitung zum Thema Nachbarrecht / Nachba...Autoren:Gewährleistung beim ImmobilienkaufEinleitung zur Gewährleistung beim Immobil...Autoren:Leerstand von ImmobilienEinleitung zum Leerstand von ImmobilienAutoren:Betreiberimmobilien / Management...Einleitung zu Managementimmobilie oder Bet...Autoren:ImmobilienbesteuerungImmobilien versteuern in der Schweiz / Imm...Autoren:ImmobiliengesellschaftEinleitung zur Immobiliengesellschaft
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht