Die einfache Gesellschaft kennt von Gesetzes wegen grundsätzlich keinen Gesellschafterwechsel! Infolge des dispositiven Rechts können die Gesellschafter indessen eine solche Möglichkeit vorsehen bzw. vereinbaren:
- Klausel im Gesellschaftsvertrag (ursprüngliche Vereinbarung)
- Vereinbarung der bisherigen Gesellschafter für Beitritt eines neuen Gesellschafters (nachträgliche Vereinbarung).
Wichtige Grundsätze infolge Personenbezogenheit der einfachen Gesellschaft
- Keine Aufnahme eines weiteren Gesellschafters ohne Zustimmung der anderen
- „Ein Gesellschafter kann ohne die Einwilligung der übrigen Gesellschafter keinen Dritten in die Gesellschaft aufnehmen“ (OR 542 Abs. 1).
- Kein Ausschluss aus der einfachen Gesellschaft, auch nicht aus wichtigen Gründen
- Ohne entsprechende vertragliche Grundlage kann kein Gesellschafter ausgeschlossen werden.
- Alternative
- Auflösung der einfachen Gesellschaft (vgl. BGE 94 II 119).
Für die Beurteilung der Zulässigkeit eines Gesellschafterwechsels stellt sich vorweg immer die Frage, ob das Gesetz oder der Gesellschaftsvertrag bzw. eine nachträgliche Vereinbarung der Gesellschafter massgebend ist. Die Erläuterungen finden Sie unter:
- Ausscheiden eines Gesellschafters
- Beitritt eines neuen Gesellschafters
- Disposition über Gesellschaftsanteil ohne Zustimmung der anderen Gesellschafter
Gesetzliche Grundlage
Weiterführende Informationen
- NACHFOLGE
- Keine Rechte eines Unterberechtigten im Verhältnis zur einfachen Gesellschaft oder ihren übrigen Gesellschaftern
- „Wenn ein Gesellschafter einseitig einen Dritten an seinem Anteile beteiligt oder seinen Anteil an ihn abtritt, so wird dieser Dritte dadurch nicht zum Gesellschafter der übrigen und erhält insbesondere nicht das Recht, von den Gesellschaftsangelegenheiten Einsicht zu nehmen“ (OR 542 Abs. 2)
Literatur
- BERGSMA P., Auflösung, Ausschluss und Austritt aus wichtigem Grund bei den Personengesellschaften, Diss. Zürich 1990
- MUELLER K., Die Übertragung der Mitgliedschaft bei der einfachen Gesellschaft, Diss. Luzern 2003
- PFAEFFLI R., Änderungen bei Personengesellschaften aus der Sicht der praktischen Grundbuchführung, in ZBGR 1991 S. 321 ff.
- STRITTMATTER R., Ausschluss aus Rechtsgemeinschaften, Diss. 2002
- WOLF S., Subjektwechsel bei einfachen Gesellschaften, ZBGR 2000 S. 1 ff.
- ZOBL D., Änderungen im Personenbestand von Gesamthandschaften, Diss. Zürich 1973