Liegt keine Verfügung von Todes wegen, d.h. weder ein Testament noch ein Erbvertrag vor, bestimmt sich die Erbfolge nach Gesetz, d.h. der Nachlass wird den gesetzlichen Erben (Parentelsystem) gemäss den gesetzlichen Erbteilen verteilt.
Beispiele 1. Parentel
Beispiel a)Erblasser mit 2 Töchtern, 1 vorverstorben mit 2 Kindern (kein Ehegatte vorhanden); Nachlass: CHF 40‘000. |
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Erben: | Erbteil: |
Tochter | CHF 20’000 |
Enkel 1 | CHF 10’000 |
Enkel 2 | CHF 10’000 |
Beispiel b)Erblasser mit Ehegattin und 2 Töchtern, davon 1 vorverstorben mit 2 Kindern; Nachlass CHF 40‘000. |
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Erben: | Erbteil: |
Ehegattin | CHF 20’000 |
Tochter | CHF 10’000 |
Enkel 1 | CHF 5’000 |
Enkel 2 | CHF 5’000 |
Beispiele: 2. Parentel
Beispiel a)Kinderloser Erblasser, 2 Brüder, vorverstorbener Vater (kein Ehegatte vorhanden); Nachlass: CHF 40‘000. |
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Erben: | Erbteil: |
Mutter | CHF 20’000 |
Bruder 1 | CHF 10’000 |
Bruder 2 | CHF 10’000 |
Beispiel b)Kinderloser Erblasser mit Ehegattin, 2 Brüdern, vorverstorbener Vater; Nachlass: CHF 40‘000. |
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Erben: | Erbteil: |
Ehegattin | CHF 30’000 |
Mutter | CHF 5’000 |
Bruder 1 | CHF 2’500 |
Bruder 2 | CHF 2’500 |
Übersicht: Gesetzliche Erb- und Pflichtanteile
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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