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Erbrecht

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Enterbung

Datum:
10.07.2012
Update:
13.12.2022
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Unter dem Oberbegriff «Enterbung» sind zwei verschiedene Tatbestände zusammengefasst:

In Kraft getreten
1. Januar 2023

Erbrechtsrevision

   Zu den Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte +41 44 / 268 40 00 Kontakt   |   Website

Die Enterbung tritt nicht von Gesetzes wegen ein und ist von den Behörden und Gerichten auch nicht von Amtes wegen zu berücksichtigen.

Es ist sowohl eine vollständige Enterbung möglich, als auch eine Teilenterbung. Die Präventiventerbung ist stets nur eine Teilenterbung.

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