Allgemeines
Der Gläubiger hat mit der Forderungseingabe den Rechtsgrund seiner Forderung zu bezeichnen. Es sind dies:
- die gesetzlichen Vertragsarten
- die Innominatkontrakte (vom Gesetzgeber nicht geregelte Verträge).
Denkbar sind – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – folgende Rechtsgründe:
▢ Schuldbrief | …………………………………………… |
▢ Grundpfandverschreibungs-Auszug | …………………………………………… |
▢ Kaufvertrag | …………………………………………… |
▢ Mietvertrag | …………………………………………… |
▢ Darlehensvertrag/Kreditvertrag | …………………………………………… |
▢ Arbeitsvertrag | …………………………………………… |
▢ Auftragsbestätigung | …………………………………………… |
▢ Werkvertrag | …………………………………………… |
▢ Versicherungsvertrag | …………………………………………… |
▢ Steuerdeklaration, Periode: | …………………………………………… |
▢ …………………………………………… | …………………………………………… |
▢ …………………………………………… | …………………………………………… |
Forderungsarten
Weiterführende Informationen
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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