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Forfaitierung

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Forfaitierung von Buchforderungen

Rechtsgebiet:
Forfaitierung
Stichworte:
Forfaitierung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei der Forfaitierung werden zunehmend nicht in Wertpapieren verbriefte Forderungen, sog. „Buchforderungen“, gehandelt, die durch Zession übertragen werden:

Gegenstand

  • Nicht wertpapiermässig verbriefte Forderungen

Nachteile (gegenüber dem Wechsel)

  • Buchforderungen gelten nur als beschränkt negoziabel
    • Buchforderungen werden durch Zession übertragen
      • Der Zessionar (Forderungserwerber) erhält keine unbestreitbare Rechtsposition
    • Der Zessionstransfer ist schlechter als die wechselrechtliche Rechtsübertragung
  • Korrektiv-Versuch der Nachteile durch vertragliche Vereinbarungen
    • Mit vertraglichen Massnahmen wird jeweilen versucht, die Verkehrsfähigkeit zu erreichen (Negoziabilität), was aber nicht so gut gelingt wie beim Wechsel (Einfachheit und Schnelligkeit fehlen bei den Korrektiven der Buchforderungen)
      • Einredeverzicht
      • Vertrag zugunsten Dritter
      • Abgabe von Zahlungsgarantien
      • etc.
  • Verschiedene Zessionsregeln im Ausland
    • Buchforderungen sind nicht so fungibel wie Wechsel, weil die Zession in den verschiedenen Rechtsordnungen unterschiedlich legiferiert ist

Arten von forfaitierbaren Buchforderungen

  • Nicht wertpapiermässig verbriefte Ansprüche
    • Zahlungsversprechen im Zusammenhang mit Dokumentenakkreditiven
    • Forderungen aus Lieferungen (Waren) und Leistungen (Dienstleistungen), auf offene Rechnung
    • Leasingraten
  • Ausnahmsweise wertpapiermässig verbriefte Gläubigerrechte

Buchforderungs-Übertragung (Übertragungsvertrag)

  • Verpflichtungsgeschäft
    • Rechtsgrund für die vertragliche Buchforderungsübertragung
  • Verfügungsgeschäft
    • Erfüllung des Verpflichtungsgeschäfts durch Forderungsübertragung

Alternative: Dokumentenakkreditiv

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