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Forfaitierung

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Forfaitierung von Buchforderungen

Rechtsgebiet:
Forfaitierung
Stichworte:
Forfaitierung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei der Forfaitierung werden zunehmend nicht in Wertpapieren verbriefte Forderungen, sog. „Buchforderungen“, gehandelt, die durch Zession übertragen werden:

Gegenstand

  • Nicht wertpapiermässig verbriefte Forderungen

Nachteile (gegenüber dem Wechsel)

  • Buchforderungen gelten nur als beschränkt negoziabel
    • Buchforderungen werden durch Zession übertragen
      • Der Zessionar (Forderungserwerber) erhält keine unbestreitbare Rechtsposition
    • Der Zessionstransfer ist schlechter als die wechselrechtliche Rechtsübertragung
  • Korrektiv-Versuch der Nachteile durch vertragliche Vereinbarungen
    • Mit vertraglichen Massnahmen wird jeweilen versucht, die Verkehrsfähigkeit zu erreichen (Negoziabilität), was aber nicht so gut gelingt wie beim Wechsel (Einfachheit und Schnelligkeit fehlen bei den Korrektiven der Buchforderungen)
      • Einredeverzicht
      • Vertrag zugunsten Dritter
      • Abgabe von Zahlungsgarantien
      • etc.
  • Verschiedene Zessionsregeln im Ausland
    • Buchforderungen sind nicht so fungibel wie Wechsel, weil die Zession in den verschiedenen Rechtsordnungen unterschiedlich legiferiert ist

Arten von forfaitierbaren Buchforderungen

  • Nicht wertpapiermässig verbriefte Ansprüche
    • Zahlungsversprechen im Zusammenhang mit Dokumentenakkreditiven
    • Forderungen aus Lieferungen (Waren) und Leistungen (Dienstleistungen), auf offene Rechnung
    • Leasingraten
  • Ausnahmsweise wertpapiermässig verbriefte Gläubigerrechte

Buchforderungs-Übertragung (Übertragungsvertrag)

  • Verpflichtungsgeschäft
    • Rechtsgrund für die vertragliche Buchforderungsübertragung
  • Verfügungsgeschäft
    • Erfüllung des Verpflichtungsgeschäfts durch Forderungsübertragung

Alternative: Dokumentenakkreditiv

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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