Das Grundgeschäft beinhaltet eine grenzüberschreitende Lieferungen (Waren) oder Leistungen (Dienstleistungen), welche nicht sofort bezahlt zu werden brauchen, sondern durch den Lieferanten bzw. Dienstleister finanziert werden:
Vertragsgegenstand (Leistung)
- Waren (sog. Inputgüter)
- ev. Zusatzleistungen zur Ware
- Vergabe von Lizenzrechten
- Montage- und Inbetriebsetzungsarbeiten
- Mitarbeiterschulung
- ev. Zusatzleistungen zur Ware
- Dienstleistungen
Kaufpreis (Gegenleistung)
- Kaufpreistilgung
- Aufgeschobene Bezahlung
- Anstatt Bankkredit Liefervertragskredit (Auslandkredit)
- Siehe nachfolgend Zahlungsbedingungen
- Aufgeschobene Bezahlung
Weiterführende Informationen
- Eigentumsvorbehalt im internationalen Verhältnis | eigentumsvorbehalt.ch