Einleitung
Es ist zu empfehlen, dass das Fringe Benefits-Programm unternehmensspezifisch zugeschnitten wird.
Vielfach „wachsen“ solche Fringe Benefits-Programme historisch.
Von Zeit zu Zeit prüfen alle Unternehmen ihre Kostenblöcke auf Effektivität. Darunter fallen auch die Kosten von Fringe Benefits-Programmen:
- Vgl. Periodische FB-Überprüfung
Motivation
Wird bzw. wurde das FB-Programm eingeführt aufgrund:
- Unternehmenspolitik / -kultur (Unternehmen als Auslöser)
- Mitarbeiternachfrage / -bedürfnis ( Mitarbeiter als Auslöser)
Gestaltungskriterien
Für die Gestaltung eines FB-Programms sind folgende Fragestellungen zu beantworten:
FB-Gestaltungsfragen |
|
1 | Entwicklung eines FB-Programms? |
2 | Zusammensetzung des Projektteams (Management + bestimmte Arbeitnehmer)? |
3 | Welche Leitbildwerte sollen durch FB-Angebote unterstützt werden? |
4 | Resonanz von FB bei den Mitarbeitern? |
5 | Welche Arten von FB wünschen die Arbeitnehmer und welche nicht? |
6 | Relation der FB von Wertschätzung und Kosten? |
7 | Personenkreise der FB? |
8 | Bewertung der FB mit Analyse-Faktoren IST-Werten und SOLL-Werten |
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:MitarbeiterbeteiligungenEinleitung zu MitarbeiterbeteiligungenAutoren:Fringe Benefits / Lohnnebenleist...Einleitung zu Fringe Benefits / Lohnnebenl...Autoren:ArbeitsstreitigkeitenEinleitung zu ArbeitsstreitigkeitenAutoren:AushilfsarbeitEinleitung zur AushilfsarbeitAutoren:ArbeitsunfallEinleitung zu Arbeitsunfall / BerufsunfallAutoren:Höhere Gewalt / Force MajeureEinleitung zu Höhere Gewalt / Force Majeure
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht