Geschäftsraummiete
Der Geschäftsmietvertrag unterliegt grundsätzlich den allgemeinen mietvertraglichen Regeln, wobei gewisse Spezialbestimmungen nur bei ihm Anwendung finden.
Mietvertrag
- Vertragliche Vereinbarung
- zwischen Mieter und Vermieter betreffend
- Überlassung einer Sache (bewegliche oder unbewegliche)
- zum Gebrauch durch den Mieter
- gegen Entgelt
Geschäftsraum
- auf Dauer angelegter Raum, welcher horizontal und vertikal abgeschlossen ist
- vertraglicher Gebrauchszweck ist wirtschaftlicher Natur
- Beispiele:
- Miete von Büroräumlichkeiten
- Miete eines Ladenlokales
- Miete eines Kiosk
- keine Geschäftsräume sind:
- unbebaute Grundstücke (selbst wenn dort z.B. Auto-Occasionshandel betrieben wird)
- Parkplatz
- Hobbyräume (z.B. als Übungslokal für Hobbymusiker
- Beispiele:
Weiterführende Informationen
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