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Grundbuchrecht

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Behördenorganisation

Rechtsgebiet:
Grundbuchrecht
Stichworte:
Grundbuchrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Kantone

Die Behördenregelungskompetenz der Kantone umfasst:

Installation der Grundbuchämter

  • Grundlage
  • Zuständigkeit
    • Einrichtung der Grundbuchämter
    • Ernennung der Grundbuchverwalter
      • Grundbuchverwalter ist kantonaler Angestellter
      • Auswahl
        • Kantonssache, mit der Verantwortung, eine fachlich qualifizierte Führung des Grundbuchs zu gewährleisten (vgl. GBV 4)
      • Instruktion und Überwachung
    • Besoldung der Grundbuchverwalter

Ordnung der Aufsicht

  • Grundlage
  • Zuständigkeit
    • Kantone
  • Differenzierung in der Aufsicht
    • Administrative Aufsicht
    • Behörde für den Rechtsschutz (Rechtsmittelaufsicht)
  • Anfechtungsgegenstände
    • Administrativaufsicht
      • Rechtsverweigerung
      • Rechtsverzögerung
      • Allgemeine Verfügung, ohne Grundbuchanmeldung als Ausgangslage
    • Rechtsschutz
      • Abweisende Verfügung
    • Anfechtungsausschluss
      • Gegen eine im Hauptbuch durch Eintragung, Änderung oder Löschung vollzogene Grundbuchanmeldung kann nicht Beschwerde geführt werden (vgl. ZGB 956 Abs. 3)
      • Für eine Korrektur der vollzogenen Eintragung, Änderung oder Löschung ist eine Grundbuchberichtigungsklage zu erheben

Amtssprache

  • Festlegung
    • Kanton bestimmt die Amtssprache – und bei mehrsprachigen Kantonen – in welcher Amtssprache das Hauptbuch des Grundbuchs geführt wird
  • Festlegungsreflex auf Grundbuchanmeldungssprache
    • Die Sprachwahl des Kantons ist auch für die der Grundbuchanmeldung massgebend (vgl. GBV 5)

Bund

Nebst der vorstehenden Minimalvorgaben an die Kantone regelt der Bund:

administrative Oberaufsicht

  • Grundlage
  • Zuständige Behörde
    • Eidgenössisches Amt für das Grundbuch- und Bodenrecht

Instanzenzug ans Bundesgericht

  • Grundlage
  • Zuständiges Gericht
    • Bundesgericht (oberste Instanz)
  • Rechtsmittel
    • Beschwerde in Zivilsachen
  • Anfechtungsgegenstände
    • Abweisende Verfügung
    • Rechtsverweigerung
    • Rechtsverzögerung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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