Nachfolgend wird der Rechtsbehelf der Grundbuchberichtigungsklage erläutert:
Begriff
- Grundbuchberichtigungsklage = Feststellungsklage zur Geltendmachung eines dinglichen Rechts (Eigentum/ZPO 88) oder auf Änderung (Berichtigung) eines bestehenden Grundbucheintrags
Grundlage
Rechtsnatur
- Feststellungsklage
Funktion
- Korrekturmittel gegen eine im Hauptbuch vollzogene Eintragung, Änderung oder Löschung von dinglichen Rechten oder Vormerkungen
- Grundbucheintrag und materielles Recht sollen (wieder) in Übereinstimmung gebracht werden
Form
- Schriftlichkeit
Inhalt
- Hauptpunkt
- Antrag und Begründung
- Vorsorgliche Massnahmen
- Antrag und Begründung für vorsorgliche Massnahme
- Richterliche Vormerkung einer Vorläufigen Eintragung nach ZGB 961 Abs. 1 Ziffer 1, zwecks Zerstörung des guten Glaubens Dritter
- Antrag und Begründung für vorsorgliche Massnahme
Klagegegenstand
- Tatbestandsgrundlage
- im Grundbuch vollzogene Eintragung
- im Grundbuch vollzogene Änderung
- im Grundbuch vorgenommene Löschung von dinglichen Rechten oder Vormerkungen
- objektive Voraussetzungen / Anfechtungsgegenstand
- Ungerechtfertigter Eintrag
- Ungerechtfertigt gelöschter Eintrag
- Ungerechtfertigt veränderter Eintrag
- Subjektive Voraussetzung
- Eine Person wurde in ihren dinglichen Rechten verletzt
- Abgrenzung zur Grundbuchbeschwerde
- Abweisung der Grundbuchanmeldung
- Für solche Fälle ist die Grundbuchbeschwerde vorgesehen
Klagegründe
- Grundsatz
- Ungerechtfertigte Eintragung, Löschung oder Änderung
- Rechtsgrundfehler
- Eintrag ohne Rechtsgrund oder aus einem unverbindlichen Rechtsgeschäft (vgl. ZGB 974 Abs. 2)
- Der Eintrag, die Löschung oder die Änderung müssen von Anfang an grundsätzlich mangelhaft sein
- Sonderfälle
- Nachträgliches Unrichtigwerden des Eintrags
- Verlust jeden Interesses für das berechtigte Grundstück (ZGB 736 Abs. 1)
- In klaren Fällen kann Grundbuchverwalter nach ZGB 976a vorgehen (vgl. auch BGE 121 III 52 ff.)
- Grundbuch-Rechtsbehelfe-Erleichterte Löschung
- Untergang
- Fehlende Verfügungsfähigkeit des Anmeldenden
- Mangel in der Grundbuchanmeldung
- Fehlerhafter Eintrag, fehlerhafte Änderung oder fehlerhaft Löschung
- Verletzt in ihren Rechten ist die Person, die nicht mehr im Grundbuch eingetragen ist, obwohl ihr das Recht zusteht
- Nachträgliches Unrichtigwerden des Eintrags
- Analoge Anwendung seitens Lehre und Rechtsprechung
- Unwirksamer und im Grundbuch vollzogener Grundstückkaufvertrag
- Verkäufer kann auf Löschung und Rückabwicklung des Vertrages klagen, wenn er ein schutzwürdiges Interesse daran hat, den ungerechtfertigten Eintrag beseitigen zu lassen (keine Heilung)
- Vgl. auch BGE 98 II 22 f., Erw. 4
- Unwirksamer und im Grundbuch vollzogener Grundstückkaufvertrag
Legitimation
- Aktivlegitimation
- Wer aus einer ungerechtfertigten Eintragung, Änderung oder Löschung in seinen Rechten verletzt ist
- Passivlegitimation
- Wer aus dem strittigen Eintrag als dinglich Berechtigter erscheint bzw. direkt oder indirekt daraus profitiert
Klagefrist?
- Keine Klagefrist
- Keine Verjährung
- Vorbehalten bleiben
- die Rechte gutgläubiger Dritter
- die Ersitzung
- allfällige Schadenersatzansprüche gemäss ZGB 975 Abs. 2
- Klageobliegenheit
- Tätigwerden des Beeinträchtigten, ansonsten er das Risiko läuft, dass der Unberechtigte an einen gutgläubigen Dritten veräussert oder das Recht ersitzt
Zuständigkeit
- Ordentliches Gericht
Wirkung
- Korrektur des Grundbucheintrags bei Obsiegen
Hauptanwendungsfall
- Formungültiger Grundstückkauf
Literatur
- Allgemein
- HARNISCH ARTUR, Die Grundbuchberichtigungsklage nach dem schweizerischen ZGB, Diss. Bern 1941
- KRENGER ANDREAS, Die Grundbuchberichtigungsklage, Diss. Basel, 2. Auflage, Chur/Zürich 1991
- RETRONAZ VALENTIN, L’action en rectification du registre foncier, in: Bohnet François (Hrsg.), Quelques actions en annulation, Neuenburg 2007, S. 85 ff.
- RIEMER HANS MICHAEL, Schematische Übersicht über die wichtigsten sachenrechtlichen Klagen des ZGB und ihre Merkmale, in: recht 1993, S. 118 ff.
- Rückabwicklung eines unwirksamen Grundstückkaufs
- MEIER-HAYOZ ARTHUR, Berner Kommentar zum ZGB, N 154 zu ZGB 641
- HOMBERGER ARTHUR, Zürcher Kommentar zum ZGB, N 16 zu ZGB 975
Judikatur
- Rechtsnatur
- Anfechtungsbegehren
- Rechtsgrundfehler
- BGE 133 III 641 ff. = Pra 2008, Nr. 54, S. 361 ff.
- Formfehler
- BGE 5A_846/2009 = ZBGR 92/2011, S. 112 ff.
- Sonderfälle
- Nachträgliche Unrichtigkeit
- BGE 133 III 643, Erw. 3.1.1 = Pra 2008, Nr. 54, S. 361 ff.
- Verlust allen Interesses des berechtigten Grundstücks
- BGE 121 III 54 f., Erw. 3a
- BGE 133 III 643 f., Erw. 3.1.2 = Pra 2008, Nr. 54, S .361 ff. (bei Eintritt einer Resolutivbedingung ist nicht eine Grundbuchberichtigungsklage zu erheben, sondern es ist auf gerichtliche Erlaubnis zur Löschung – hier einer Dienstbarkeit – zu klagen (analoge Klage zu ZGB 665 Abs. 1)
- Fehlende Verfügungsfähigkeit des Anmeldenden
- BGE 117 II 44, Erw. 4b
- BGE 5A_846/2009, Erw. 3.2 = ZBGR 92/2011, S. 112 ff.
- Nachträgliche Unrichtigkeit
- Rückabwicklung eines unwirksamen Grundstückkaufs
- Keine Verjährung dinglicher Rechte
- Streitigkeiten über die ins EDV-Grundbuch übertragenen Einträge
- BGer 5A_250/2018 vom 12.07.2018 (Austragung solcher Streitigkeiten nicht im Berichtigungsverfahren nach ZGB 977, sondern durch Grundbuchberichtigungsklage nach ZGB 975)