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Grundbuchrecht

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Vorläufige Eintragung

Rechtsgebiet:
Grundbuchrecht
Stichworte:
Grundbuchrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Vorläufige Eintragung zielt auf einen mehrfachen Schutz des Antragstellers:

Begriff

  • Vorläufige Eintragung   =         Vormerkung zur Sicherung eines behaupteten, bestehenden dinglichen Rechts

Grundlage

Rechtsbehelf

  • Gesuch um gerichtliche Anordnung einer Vorläufigen Eintragung

Rechtsgrund / Vormerkungsanordnung

  • Grundeigentümer-Einwilligung oder
  • Richterliche Anordnung

Sicherungsgegenstand / Voraussetzungen

  • Geltendmachung eines dinglichen Rechts (ein bloss obligatorischer Anspruch genügt nicht)
  • Gefahr des Rechtsverlusts

Sicherungsziele

  • Verhinderung des Rechtsverlusts
  • Datumssicherung

Vormerkungswirkung

  • Zerstörung des öffentlichen bzw. guten Glaubens in den Grundbucheintrag, also zur Verhinderung des Rechtserwerbs bzw. Rechtsverlusts nach ZGB 973
  • Dingliche Wirkung für den Fall der späteren Feststellung ab dem Vormerkungsdatum

Wichtiger Anwendungsfall

Weitere Detailinformationen

Literatur

  • STAIBLE DOMINIC / VOGT BEAT, Grundbuchsperren, in: ZBGR 98 (2017) S. 213 ff.

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