Der Verweis der Freihandverkaufs-Norm von SchKG 143b Abs. 2 auf einzelne Bestimmungen des Steigerungsrechts ist unvollständig und bedarf daher die Berücksichtigung weiterer steigerungs- und privat- bzw. öffentlich-rechtlicher Normen:
Bewilligungspflicht BewG
Bewilligungspflicht BGBB
Protokollierung des Freihandverkaufs
- Der Freihandverkauf ist in all seinen Vorgängen und Dokumenten zu protokollieren (vgl. SchKG 8)
Form
- Für den Freihandverkauf bedarf es einer schriftlichen und protokollierten Freihandverkaufsverfügung
- Die Verfügungsform substituiert die Form der öffentlichen Beurkundung im Sinne von ZGB 657 und OR 216
Deckungsprinzip
- Beachtung des Deckungsprinzips auch beim Freihandverkauf (vgl. SchKG 126)
- Öffentliche-Versteigerung-Steigerungsverfahren-Deckungsprinzip
Doppelaufruf
- Auch beim Freihandverkauf besteht die Möglichkeit, das Prinzip des doppelten Aufrufs zu respektieren, indem das Grundstück einmal mit einmal ohne die dem Grundpfandrecht nachgehende Last angeboten wird
- Daher: Grundsätzliche Massgeblichkeit der für die Versteigerung geltenden Vorschriften
- Öffentliche-Versteigerung-Steigerungsverfahren-Doppelaufruf
Lastenüberbindung
- Massgeblichkeit der für die Versteigerung geltenden Vorschriften (vgl. SchKG 135)
- Öffentliche-Versteigerung-Steigerungsvorbereitung-Steigerungsbedingungen
Kaufpreistilgung und Kostentragung
- Massgeblichkeit der für die Versteigerung geltenden Vorschriften (vgl. SchKG 136)
- Öffentliche-Versteigerung-Steigerungsvorbereitung-Steigerungsbedingungen
Gewährleistung
- Massgeblichkeit der für die Versteigerung geltenden Vorschriften (vgl. OR 234)
- Öffentliche-Versteigerung-Steigerungsvorbereitung-Steigerungsbedingungen
Eigentumsübergang
- In BGE 128 III 104 hat das Bundesgericht anerkannt, dass auch beim Freihandverkauf das Eigentum bereits mit der zu betreibungsamtlichen, zu protokollierenden Verkaufsverfügung auf den Erwerber übergeht
- Dieser Gleichlauf von Freihandverkauf und Zwangsversteigerung kann sich auf ZGB 656 Abs. 2 stützen
- Öffentliche-Versteigerung-Steigerungsverfahren-Vollzug-des-Zuschlags
Anfechtung
- Die Freihandverkaufsverfügung kann – wie der Steigerungszuschlag – mittels SchKG-Beschwerde angefochten werden (vgl. SchKG 132a, SchKG 143a und SchKG 17 ff.)
- Anfechtung
Zahlungsverzug des Erwerbers und Zahlungsfrist
- Massgeblichkeit der für die Versteigerung geltenden Vorschriften (vgl. SchKG 143 per analogiam und SchKG 137)
- Öffentliche-Versteigerung-Steigerungsverfahren-Zahlungsverzug-des-Ersteigerers
Judikatur
- BGE 7B.66/2003
- BGE 128 III 104
- BGE 99 II 360