Im Lastenverzeichnis werden die beschränkt dinglichen und vormerkbaren persönlichen Rechte
Lastenbereinigung im Rahmen des Kollokationsverfahrens (Lastenverzeichnis ist Bestandteil des Kollokationsplanes)
- Dienstbarkeiten
- Grundlasten
- Vorgemerkte persönliche Rechte
- Grundpfandrechte
Grundlage für Kollokation und Überbindung oder Nichtüberbindung an den Erwerber
- nicht fällige, zu überbindende Schulden
- Grundpfandrecht lasten nach Zuschlag auf der Gant weiter auf dem Grundstück und gehen auf den Erwerber als neuen Schuldner über
- fällige, nicht zu überbindende Schulden
- Deckung der Pfandforderung aus dem Verwertungserlös und Löschung des Grundpfandrechts im Grundbuch
Weiterführende Informationen
- Lehre
- BÜRGI URS, Strategien und Probleme bei der Zwangsvollstreckung von verpfändeten Grundstücken, in: Berner Bankrechtstag, BBT Band 3, Bern 1996, S. 159 ff.
Judikatur
- Dringlichkeit der Verwertung
- BGE 107 III 90
- Verwertung ohne vorherige Lastenbereinigung
- BGE 119 III 87
- BGE 96 III 84
- Vorbereitung der Versteigerung
- BGE 51 III 6
Weiterführende Informationen
- Forderungseingabe
- Lastenverzeichnis
- Untergang der Dienstbarkeit zufolge Doppelaufrufs in der Zwangsvollstreckung
- https://law.ch/lawinfo/schulduebernahme/
- https://law.ch/lawinfo/grundpfandrecht/grundpfandverschreibung/schulduebernahme-schuldnerwechsel
- http://www.immobilien-finanzieren.ch/hypothekardarlehen-und-geschaeftskredite/schuldnerwechsel-schulduebernahme
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.