LAWINFO

Grundlast

QR Code

Einleitung zur Grundlast

Erstellungsdatum:
18.07.2008
Aktualisiert:
10.10.2022
Thema:
Stichworte:
Herausgeber:
Logo Partnerfirma
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundlasten verpflichten den jeweiligen Eigentümer des belasteten Grundstücks zu einer Leistung (zu einem Tun – im Gegensatz zum Dulden oder Unterlassen bei Dienstbarkeiten). Der Eigentümer des belasteten Grundstücks haftet nicht persönlich, sondern nur mit seinem Grundstück (ausschliessliche Sachhaftung).

Die Errichtung einer Grundlast erfolgt durch öffentliche Beurkundung des Grundlastvertrags, unter Angabe eines Gesamtwertes für die Ablösung der Belastung. Die Grundlast geht im Wesentlichen mit dem Untergang des Grundstücks oder mit der Löschung im Grundbuch unter.

QR Code

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.