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Hotelimmobilien

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Hotelbetreiber

Rechtsgebiet:
Hotelimmobilien
Stichworte:
Hotelimmobilien
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Agenda

  • Eignerstrategie
  • Standort
  • Hotelbedarfsanalyse
  • Hotelkonzept
  • Hotelbetreiber
  • Betreibervertrag

Auch in der Schweiz hält der Trend von inhaber- zu management-geführten Hotelbetrieben an. Ursachen sind die beinahe unmögliche Trennung von Geschäfts- und Privatleben in Hotelier-Familien, die meist die eigene Kapitalkraft übersteigenden Instandhaltungskosten von historische Hotelimmobilien und der Wettbewerbsdruck internationaler Hotelgesellschaften bzw. bzw. weltweite Buchungssysteme.

In Städten ist der Wechsel vielerorts vollzogen, in den Feriendestinationen eher im Anfangsstadium.

Begriff «Hotelbetreiber»

Heute wird die Funktion des Betreibens und Haltens (Eigentum) eines Hotels funktional getrennt. Der Hotelbetreiber ist also nicht Immobilieneigentümer, sondern Beherberger und Dienstleister für die Gäste, alles natürlich durch Nutzung der von ihm gepachteten bzw. gemanagten Hotelimmobilie.

Die funktionale Trennung hat ihren Ursprung in der Expansion der amerikanischen Hotelkonzerne, die keine lokalen politischen und Rechtsrisiken übernehmen und ihre Mittel für die weitere Expansion und nicht das Kaufen, Halten und Renovieren von Hotelimmobilien einsetzen wollten.

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