Agenda
- Eignerstrategie
- Standort
- Hotelbedarfsanalyse
- Hotelkonzept
- Hotelbetreiber
- Betreibervertrag
Auch in der Schweiz hält der Trend von inhaber- zu management-geführten Hotelbetrieben an. Ursachen sind die beinahe unmögliche Trennung von Geschäfts- und Privatleben in Hotelier-Familien, die meist die eigene Kapitalkraft übersteigenden Instandhaltungskosten von historische Hotelimmobilien und der Wettbewerbsdruck internationaler Hotelgesellschaften bzw. bzw. weltweite Buchungssysteme.
In Städten ist der Wechsel vielerorts vollzogen, in den Feriendestinationen eher im Anfangsstadium.
Begriff «Hotelbetreiber»
Heute wird die Funktion des Betreibens und Haltens (Eigentum) eines Hotels funktional getrennt. Der Hotelbetreiber ist also nicht Immobilieneigentümer, sondern Beherberger und Dienstleister für die Gäste, alles natürlich durch Nutzung der von ihm gepachteten bzw. gemanagten Hotelimmobilie.
Die funktionale Trennung hat ihren Ursprung in der Expansion der amerikanischen Hotelkonzerne, die keine lokalen politischen und Rechtsrisiken übernehmen und ihre Mittel für die weitere Expansion und nicht das Kaufen, Halten und Renovieren von Hotelimmobilien einsetzen wollten.
Hier finden Sie die folgenden Informationen zum Thema Hotelbetreiber:
- Anforderungen an Hotelbetreiber
- Hotelketten als Hotelbetreiber
- Auswahl des Hotelbetreibers bestimmt über Erfolg oder Misserfolg
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:HypothekarkreditEinleitung zu Hypothekar-Kredit / HypothekenAutoren:GrundbuchrechtEinleitung zum GrundbuchrechtAutoren:NutzniessungEinleitung zur NutzniessungAutoren:GrundpfandrechtEinleitung zum Grundpfandrecht (Hypothek)Autoren:GrundbuchrechtInhaltsverzeichnisAutoren:Unternehmensimmobilien / CREMEinleitung zu Unternehmensimmobilien / CREM
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht