Der Erfolg der Hotelimmobilie hängt von der Qualität des Hotelbetreibers ab:
- Qualität
- (Hotelier-)Ausbildung
- (Hotel-, Gastro- und Führungs-)Erfahrung
- Unternehmerisches Denken / Netzwerkdenken
- Marktkenntnis und Markterfahrung
- Zielgruppenkenntnis
- Vertriebsspezialist
- Auge für Kundenbedürfnisse
- Gastgeberseele
- Teilnahmemöglichkeit an weltweiten Reservierungs- bzw. Buchungssystemen
- Bonität
- Gewähr für die langjährige Erfüllung von Betriebsführungsverträgen
- Kapitaldienstfähigkeit
- Betriebsverlauf mit Reservebildungs-Möglichkeit
Auswahl des Hotelbetreibers / Evaluation:
Für die Auswahl des geeigneten Hotelbetreibers sind zu abzuwägen:
- Kettenzugehöriger Hotelbetreiber oder Alleinbetreiber?
- Ist das Hotelprodukt für das Portfolio des Hotelbetreibers stimmig?
- Synergien?
- Grössenvorteile?
- Gästeweiterleitung an Gruppenbetriebe in anderen Landesteilen?
- Bonität
- Gewährleistung der finanziellen Basis während Einführungs- oder Schwächephasen?
- Betriebs- oder Gruppenkredite?
- Finanzielle Entschädigung während Einführungsphase (ev. auch Staffelmiete bzw. Staffelpacht)?
- Hotelbetreiber-Erfahrung?
- Bindungsdauer des Betreibervertrages bzw. Miet-/Pachtdauer?
- Vorhandensein von modernen Hotel Asset Management-Erfahrungen und –Einrichtungen?
- Bekanntheitsgrad der Hotelmarke bei der Zielgruppe?
- Entspricht der Hotelbetreiber der Eignerstrategie?
Es lohnt sich der Evaluation besondere Aufmerksamkeit zu schenken. – Zeit und Geld, die nachher sonst verloren gehen.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.