LAWINFO

Hotelimmobilien

QR Code

Erfolgsformel

Rechtsgebiet:
Hotelimmobilien
Stichworte:
Hotelimmobilien
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Erfolgsformel für einen Hotelinvestoren lautet:

  • prestigeträchtige und/oder auslastungsstarke Hotelimmobilie von mindestens 100 Zimmern an einem Standort mit starker Nachfragebasis und Wachstumspotential
  • ev. Portfoliobildung (Diversifikation/Klumpenrisikovermeidung)
  • Verpflichtung eines namhaften, kompetenten und bonitätsstarken Hotelbetreibers mit Zugang zu weltweitem Reservations- bzw. Buchungssystem
  • Verhandlung eines langfristigen und vorteilhaften Pacht- oder Management-Vertrages
  • Sicherstellung der Zahlungsverpflichtungen durch den Hotelbetreiber
  • Ideale Abstimmung von
    • Hotelstandort
    • Hotelkonzept
    • Hotelbetreiber.

Erfolgsformel:

Ein Hotel bzw. eine Hotelimmobilie sind dann erfolgreich, wenn sie nachhaltig und gleichermassen die Bedürfnisse von Investor, Gast und Betreiber erfüllen (vgl. J. Baurmann in „Erfolgsfaktoren für Hotels“, ImmobilienZeitung vom 05.10.2000, S. 20).

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.