Bevor Sie einen Maklervertrag abschliessen, sollten Sie sich über die Rechte und Pflichten aus einem solchen Vertrag orientieren lassen. Auf folgende Punkte sollten Sie besonders achten:
- Wie ist die Provision geregelt? Unter welchen Umständen ist die Provision geschuldet? Handelt es sich dabei um übliche Konditionen? Ist die Provisionshöhe üblich?
- Handelt es sich um einen Exklusivvertrag? Oft wird vorgesehen, dass die Provision oder ein Teil davon geschuldet ist, wenn der Verkäufer ohne Zutun des Maklers selbst einen Käufer findet.
- Vertragsdauer? Wie lange wollen Sie sich binden?
- Stellen Sie dem Makler nur vollständige und wahrheitsgemässe Informationen zur Verfügung.
- Vermeiden Sie Geschäfte zur Umgehung der Provisionszahlungspflicht. Langfristig gesehen haben Sie durch Umgehungsgeschäfte nur mehr Umtriebe und Kosten.
- Versuchen Sie nicht, die Bezahlung des Maklerhonorars zu umgehen, indem sie warten, bis die vereinbarte Vertragsdauer abgelaufen ist und die Liegenschaft dann einem vom Makler gestellten Interessenten verkaufen. Die Provision ist in diesem Fall nämlich geschuldet. Sie erleiden einen Nachteil, wenn Sie dem Käufer einen günstigeren Preis gewähren, weil Sie davon ausgehen, dass Sie kein Maklerhonorar zu bezahlen haben.
- Vermeiden Sie den Verkauf an eine nahestehende Person (z.B. Ehefrau, Gesellschaft usw.) des vom Makler gestellten Interessenten. Die Provision ist in diesen Fällen geschuldet.
- Aufgrund des psychologischen Zusammenhanges bleibt die Provision auch dann geschuldet, wenn zwischen der Tätigkeit des Maklers und dem Abschluss des Kaufvertrages eine längere Zeit verstreicht.
- Fallbeispiel 26 Provision: Umgehungsgeschäfte (PDF, 32 KB)