Insolvenzerklärung
Eine Insolvenzerklärung kann jede Privatperson und jede juristische Person abgeben, sobald sie zahlungsunfähig geworden ist, unabhängig davon, ob eine Überschuldung vorliegt.
Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit
Die Begriffe Zahlungsunfähigkeit bzw. Insolvenz sind synonym und machen keine qualifizierte Aussage über den finanziellen Status einer Gesellschaft oder Person. Sie haben lediglich die Bedeutung, dass die Gesellschaft oder Person ihre finanziellen Pflichten nicht erfüllen und auch nicht durch Kapital decken kann.
Überschuldungsanzeige und Überschuldung
Mit der Überschuldungsanzeige zeigt das oberste Führungsorgan einer Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Genossenschaft dem Richter an, dass der Verlust (Jahresverlust bzw. Verlustvortrag oder Verlust gemäss Zwischenbilanz) grösser ist als das Gesellschaftskapital und die Reserven zusammen bzw. dass der Wert der Aktiven kleiner ist, als die Summe des Fremdkapitals.
Die Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz einer Gesellschaft kann bereits bei Vorliegen einer Unterbilanz (Verlust < ½ Aktienkapital + Reserven) oder einem Kapitalverlust (OR 725 I) geben sein. In diesen Fällen kann keine Überschuldungsanzeige abgegeben werden. Soll die Gesellschaft nicht weitergeführt werden, kann eine Insolvenzerklärung im Sinne von SchKG 191 in Betracht kommen.
» Überschuldung einer Gesellschaft
Gegenüberstellung Überschuldungsanzeige
In der folgenden Darstellung werden Insolvenzerklärung und Überschuldungsanzeige gegenübergestellt. Zu beachten ist, dass diese Darstellung lediglich allgemeiner Art ist und für jede Gesellschaftsform die einzureichenden Unterlagen unterschiedlichen Anforderungen genügen müssen. Die wesentlichen Unterschiede sind hervorgehoben.
Insolvenzerklärung |
Überschuldungsanzeige |
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Zulässigkeit |
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Pflicht | Keine Pflicht zur Insolvenzerklärung | Pflicht zur Überschuldungsanzeige bei Vorliegen einer Überschuldung |
Erforderliche Unterlagen |
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Kosten |
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Zuständigkeit | Konkursrichter am Wohnsitz bzw. Sitz | Konkursrichter am Sitz |
Verfahren | i.d.R. mündliches Verfahren | i.d.R. schriftliches Verfahren |
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» Übersicht: Insolvenzerklärung / Überschuldungsanzeige