LAWINFO

Internationales Vertragsrecht

QR Code

Fehlende Rechtswahl

Erstellungsdatum:
30.07.2015
Aktualisiert:
12.10.2022
Herausgeber:
Logo Partnerfirma
Verlag:
LAWMEDIA AG

Falls die Parteien kein Recht gewählt haben, untersteht der Vertrag dem Recht des Staates, mit dem er am engsten zusammenhängt (Art. 117 Abs. 1 IPRG).

Der engste Zusammenhang besteht mit dem Staat, in dem die Partei, welche die charakteristische Leistung erbringt ihren gewöhnlichen Aufenthalt / ihre Niederlassung hat (Art. 117 Abs. 2 IPRG).

Die charakteristische Leistung nach Art. 117 Abs. 3 IPRG ist:

  • bei Veräusserungsvertrag – Leistung Veräusserer
  • bei Gebrauchsüberlassungsvertrag – Leistung Partei, die Sache oder Recht zum Gebrauch überlässt
  • bei Auftrag/Werkvertrag – Dienstleistung
  • bei Verwahrungsvertrag – Leistung Verwahrer
  • bei Garantie-/Bürgschaftsvertrag – Leistung Garant/Bürge

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.