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Internationales Vertragsrecht

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Rechtsgebiet:
Internationales Vertragsrecht
Stichworte:
Internationales Vertragsrecht, Vertragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Falls die Parteien kein Recht gewählt haben, untersteht der Vertrag dem Recht des Staates, mit dem er am engsten zusammenhängt (Art. 117 Abs. 1 IPRG).

Der engste Zusammenhang besteht mit dem Staat, in dem die Partei, welche die charakteristische Leistung erbringt ihren gewöhnlichen Aufenthalt / ihre Niederlassung hat (Art. 117 Abs. 2 IPRG).

Die charakteristische Leistung nach Art. 117 Abs. 3 IPRG ist:

  • bei Veräusserungsvertrag – Leistung Veräusserer
  • bei Gebrauchsüberlassungsvertrag – Leistung Partei, die Sache oder Recht zum Gebrauch überlässt
  • bei Auftrag/Werkvertrag – Dienstleistung
  • bei Verwahrungsvertrag – Leistung Verwahrer
  • bei Garantie-/Bürgschaftsvertrag – Leistung Garant/Bürge
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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