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Internationales Vertragsrecht

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EUROPÄISCHES VERTRAGSRECHT

Rechtsgebiet:
Internationales Vertragsrecht
Stichworte:
Internationales Vertragsrecht, Vertragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Unter dem Begriff „Europäisches Vertragsrecht“ wird kein einheitliches Regelungswerk verstanden; ein solches existiert bis heute (noch) nicht, dafür aber die „Idee“.

  • Fernziel: Schaffung einheitlicher Rechtsordnung im EU-Raum durch Angleichung nationalstaatlicher Regelungen im Rahmen von Gesetzesrevisionen

Es existieren heute bereits eine Vielzahl von EU-Rechtsakten im Bereich des Vertragsrecht, vgl. EU-Rechtsakten | ec.europa.eu

Als Ausgangspunkt der Bemühungen um ein Europäisches Vertragsrecht kann die Lando-Kommission – eigentlich Commission on European Contract Law – bezeichnet werden. Sie wurde im Jahre 1980 von Ole Lando gegründet und bestand aus einem Netzwerk europäischer Akademiker.

Ziele der Lando-Kommission

  • Schaffung allgemeiner vertragsrechtlicher Prinzipien
  • Erarbeitung gemeineuropäischer Rechtssätze

Ihre Tätigkeit führte zur Ausarbeitung der PECL (Principles of European Contract Law). Für weitere Informationen vgl. Principles of European Contract Law (PECL).

Die Arbeit der Lando-Kommission wird heute von der Study Group on a European Civil Code fortgeführt.

Study Group on a European Civil Code

Die Study Group on a European Civil Code betreibt rechtsvergleichende Forschung im Bereich des Privatrechts der EU-Mitgliedstaaten mit dem Ziel einen Kodifikationsentwurf eines künftigen EU-Privatrechts auszuarbeiten. Für weitere Informationen zu ihrer Arbeit vgl. SGECC | sgecc.net.

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