Das Zustandekommen des Kaufvertrages ist in Art. 14 ff. WKR geregelt. Der Kaufvertrag kommt durch den Austausch übereinstimmender Willenserklärungen zustande.
Die Erklärung muss in den Machtbereich des Empfängers gelangen (Art. 24 WKR)
- mündlich an den Empfänger gerichtet
- Zustellung an Wohnadresse, Niederlassung oder an gewöhnlichen Aufenthaltsort, falls keine Wohnadresse bzw. Niederlassung
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