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Internationales Vertragsrecht

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sachlich

Rechtsgebiet:
Internationales Vertragsrecht
Stichworte:
Internationales Vertragsrecht, Vertragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Wiener Kaufrecht regelt Kaufverträge über Waren (beweglichen Sachen), die nicht für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

  • Art. 1 Abs. 1 WKR – Kaufverträge über Waren
  • Art. 3 Abs. 1 WKR – Werklieferungsverträge (herzustellende oder zu erzeugende Waren)
    • siehe aber Ausnahme nach Art. 3 Abs. 2 WKR!
      • Art. 3 Abs. 2 WKR: Das WKR ist auf Verträge nicht anwendbar, bei denen der überwiegende Teil der Pflichten der Partei, welche die Ware liefert, in der Ausführung von Arbeiten oder anderen Dienstleistungen besteht.


Das Wiener Kaufrecht regelt

Falls weitere Rechte und Pflichten stipuliert werden, die keinen kaufrechtlichen Charakter haben, ist das Wiener Kaufrecht auf diese Bestimmungen grundsätzlich nicht anwendbar.

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