Der Anwendungsbereich betreffend Gerichtsstandsvereinbarungen ergibt sich aus Art. 5 IPRG
- sachlich: Privatrecht
- räumlich-persönlich: internationale Sachverhalte
- Achtung! Völkerrechtliche Verträge sind vorbehalten (Art. 1 Abs. 2 IPRG)
- Beispiele:
- Lugano-Übereinkommen (Art. 23 LugÜ)
- Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen (in der Schweiz noch nicht in Kraft, Stand August 2014)
- Beispiele:
- Achtung! Völkerrechtliche Verträge sind vorbehalten (Art. 1 Abs. 2 IPRG)
- zeitlich: Art. 196 f. IPRG
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