Einleitung
Im internationalen Verhältnis kommt dem forum shopping, d.h. dem Versuch an einem für die Partei günstigen Orte einen Gerichtstand zu begründen, und dem so zu erlangenden „Heimvorteil“ eine enorme Bedeutung zu, denn wer gezwungen ist in einem fremden Land mit anderen Prozessgesetzen und einer anderen Sprache zu prozessieren, wird mit grossen prozessualen Nachteilen zu rechnen haben.
So sind auch Anwälte aus dem Auftragsrecht verpflichtet, forum shopping zu betreiben, d.h. zu überlegen, ob eine bestimmte Klage an verschiedenen Gerichtständen eingereicht werden könnte und, welches dieser Gerichte für den Klienten den günstigsten Gerichtsstand bildet. Auf der anderen Seite kann die Gefahr bestehen, dass die Gegenpartei durch Wohnsitzwechsel oder durch präventive Einleitung einer Klage in einem Drittland die Zuständigkeit verändert.
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Verhinderung von forum shopping
Durch Abschluss einer Gerichtsstandsvereinbarung vor oder nach Entstehung eines Rechtsstreits kann ein forum shopping ausgeschlossen werden. Forum shopping bezeichnet die Möglichkeit, unter mehreren (international) zur Verfügung stehenden Gerichtsständen auszuwählen. Insbesondere im internationalen Verhältnis kommt es häufig vor, dass den Parteien eine Vielzahl verschiedener (auch alternative) Gerichtsstände zur Verfügung stehen. Dies stellt die Parteien oft vor das Problem, in welchem Staat / Kanton sinnvollerweise ein Verfahren eingeleitet werden soll (für weitergehende Informationen zum forum shopping vgl. Forum Shopping).