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Internationales Vertragsrecht

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Anwendbares Recht

Erstellungsdatum:
30.07.2015
Aktualisiert:
12.10.2022
Herausgeber:
Logo Partnerfirma
Verlag:
LAWMEDIA AG

Es gilt der Grundsatz der freien Rechtswahl (Art. 116 IPRG).

Falls die Parteien keine Rechtswahl treffen, untersteht der Vertrag dem Recht des Staates, mit dem er am engsten zusammenhängt (Art. 117 IPRG). Das ist das Recht des Staates, in dem die Partei, welche die charakteristische Leistung erbringt, ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. ihre  Niederlassung hat
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Beispiele:

Kaufvertrag (charakteristische Leistung): Übergabe Kaufsache durch Verkäufer – Anwendbarkeit Recht am gewöhnlichen Aufenthalt des Verkäufers

Aber: bei Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist das Haager Übereinkommen von 1955 anwendbar (vgl. Art. 118 IPRG)

Prüfungsschema Rechtswahl:

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