Anwendbarkeit des Rechts am Sitz des Anbieters, falls dieses die Konsumentenrechte besser wahrt?
Lösungsvarianten:
- Anknüpfungspunkt (Art. 117 Abs. 1 und Abs. 2 IPRG)
- Bestimmungen IPRG
- Art. 15 IPRG (Ausnahmeklausel)
Falls die Konsumentenrechte durch das Recht am Sitz des Anbieters offensichtlich besser geschützt sind und der Konsumentenvertrag mit dieser Rechtsordnung in engerem Zusammenhang steht, kann nach Art. 15 Abs. 1 dieses Recht anwendbar sein. - Art. 18 IPRG (loi d’application immédiate)
Vorbehalt zugunsten Bestimmungen Schweizerischen Rechts, die wegen ihres besonderen Zwecks zwingend anzuwenden sind- Schweizer Anbieter ./. Ausländischer Konsument
- öffentlich-rechtliche Eingriffsnormen:
Beispiele: Sicherheit und Gesundheit der Konsumenten - Ausländischer Anbieter ./. Schweizer Konsument
Vorliegen eines Konsumentenvertrages, Anknüpfungsmomente entfallen
- 19 IPRG (Berücksichtigung zwingender Bestimmungen ausländischen Rechts) analog zu Art. 18 IPRG mit umgekehrten Vorzeichen
- Art. 15 IPRG (Ausnahmeklausel)
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Domain-VerpachtungEinleitung zur Domain-VerpachtungAutoren:Internationales VertragsrechtEinleitung zum internationalen VertragsrechtAutoren:BankbürgschaftEinleitung zur BankbürgschaftAutoren:SicherungshinterlegungEinleitung zur SicherungshinterlegungAutoren:ForderungspfandrechtEinleitung zum ForderungspfandrechtAutoren:ArchitektenrechtEinleitung zum Architektenrecht
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht