Einleitung
Die Privatautonomie des materiellen Rechts ist das Fundament des Vertragsrechts, auf dem auch das Obligationenrecht (OR) und Zivilgesetzbuch (ZGB) aufgebaut sind.
Die Privatautonomie ermöglicht eine individuelle, einzelfallgerechte und selbstbestimmte Ausgestaltung von Rechtsverhältnissen im Rahmen der gesetzlichen Schranken.
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Begriff
Als Synonym wird oft der Terminus „Vertragsfreiheit“ verwendet.
Teilaspekte der Privatautonomie
Die Privatautonomie umfasst verschiedene Teilaspekte, wie insbesondere:
- Abschlussfreiheit
- Freiheit Vertragsverhältnis einzugehen
- Partnerwahlfreiheit
- Freiheit Vertragspartner auszusuchen
- Inhaltsfreiheit
- Freiheit Vertragsinhalt selbst zu gestalten:
- Änderungsfreiheit
- Aufhebungsfreiheit
- Rechtswahlfreiheit
- Zuständigkeitsvereinbarungsfreiheit (Gerichtsstandsvereinbarung)
- Freiheit Vertragsinhalt selbst zu gestalten:
Weiterführende Informationen
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