Einleitung
Die Privatautonomie des materiellen Rechts ist das Fundament des Vertragsrechts, auf dem auch das Obligationenrecht (OR) und Zivilgesetzbuch (ZGB) aufgebaut sind.
Die Privatautonomie ermöglicht eine individuelle, einzelfallgerechte und selbstbestimmte Ausgestaltung von Rechtsverhältnissen im Rahmen der gesetzlichen Schranken.
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Begriff
Als Synonym wird oft der Terminus „Vertragsfreiheit“ verwendet.
Teilaspekte der Privatautonomie
Die Privatautonomie umfasst verschiedene Teilaspekte, wie insbesondere:
- Abschlussfreiheit
- Freiheit Vertragsverhältnis einzugehen
- Partnerwahlfreiheit
- Freiheit Vertragspartner auszusuchen
- Inhaltsfreiheit
- Freiheit Vertragsinhalt selbst zu gestalten:
- Änderungsfreiheit
- Aufhebungsfreiheit
- Rechtswahlfreiheit
- Zuständigkeitsvereinbarungsfreiheit (Gerichtsstandsvereinbarung)
- Freiheit Vertragsinhalt selbst zu gestalten:
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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