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Internationales Vertragsrecht

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sachlich

Rechtsgebiet:
Internationales Vertragsrecht
Stichworte:
Internationales Vertragsrecht, Vertragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Wiener Kaufrecht regelt Kaufverträge über Waren (beweglichen Sachen), die nicht für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

  • Art. 1 Abs. 1 WKR – Kaufverträge über Waren
  • Art. 3 Abs. 1 WKR – Werklieferungsverträge (herzustellende oder zu erzeugende Waren)
    • siehe aber Ausnahme nach Art. 3 Abs. 2 WKR!
      • Art. 3 Abs. 2 WKR: Das WKR ist auf Verträge nicht anwendbar, bei denen der überwiegende Teil der Pflichten der Partei, welche die Ware liefert, in der Ausführung von Arbeiten oder anderen Dienstleistungen besteht.

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Das Wiener Kaufrecht regelt

Falls weitere Rechte und Pflichten stipuliert werden, die keinen kaufrechtlichen Charakter haben, ist das Wiener Kaufrecht auf diese Bestimmungen grundsätzlich nicht anwendbar.

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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