Beim Wiener Kaufrecht handelt es sich um materielles Einheitsrecht. Das Wiener Kaufrecht gilt für die Schweiz seit dem 01.03.1991. Zwischenzeitlich haben 78 Staaten (Stand August 2014), darunter auch wichtige Handelsnationen wie die USA, das Übereinkommen unterzeichnet.
Mit der Ratifizierung des Staatsvertrags wurde das Wiener Kaufrecht Teil des nationalen Rechts und gilt, wenn im grenzüberschreitenden Warenhandel Schweizerisches Recht zur Anwendung gelangt, falls es nicht durch die Vertragsparteien i.S.v. Art. 6 CSIG ausgeschlossen wurde.
[sc name=»banner dusi»]
Die zentrale Bedeutung des UN-Kaufrechts für die Schweiz zeigt sich daran, dass praktisch alle Exportgeschäfte und nahezu 80% der Importgeschäfte nach dem Übereinkommen abgewickelt werden [Quelle: Schlechtriem, Peter (Hrsg.); Schwenzer, Ingeborg (Hrsg.), Kommentar zum Einheitlichen UN-Kaufrecht (CISG)].
Die Bedeutung des Wiener Kaufrechts zeigt sich daran, dass es sich um materielles Einheitsrecht handelt, welches das national anwendbare materielle Recht verdrängt.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.