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Internationales Vertragsrecht

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Kaufpreiszahlung

Rechtsgebiet:
Internationales Vertragsrecht
Stichworte:
Internationales Vertragsrecht, Vertragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Vertragsparteien können die Formalitäten (insbesondere Zahlungsort und Zahlungszeitpunkt) der Kaufpreiszahlung festlegen.

Zahlungsort

Vorbehalten abweichender vertraglicher Regelungen hat der Käufer dem Verkäufer den Kaufpreis wie folgt zu zahlen:

  • Ort der Niederlassung des Verkäufers; oder
  • Ort der Übergabe von Ware/Dokumenten

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Zahlungszeitpunkt

  • Zeitpunkt wird durch Vertragsparteien klar bestimmt
    • Falls kein Zeitpunkt vereinbart wurde: Wenn dem Käufer die Ware bzw. Dokumente, die zur Verfügung über die Ware berechtigten, zur Verfügung gestellt werden (Art. 58 Abs. 1 WKR)
    • Bei Distanzkäufen vgl. Distanzkauf kann der Verkäufer Waren bzw. Dokumente mit der Bedingung versenden, dass sie dem Käufer nur gegen Zahlung des Kaufpreises übergeben werden (Art. 58 Abs. 2 WKR)
    • Bevor der Käufer den Kaufpreis zu bezahlen hat, muss er Gelegenheit haben, die Ware zu untersuchen, es sei denn, die von den Parteien vereinbarten Lieferungs- oder Zahlungsmodalitäten bieten hierzu keine Gelegenheit (Art. 58 Abs. 3 WKR)

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