Die Vertragsparteien können die Formalitäten (insbesondere Zahlungsort und Zahlungszeitpunkt) der Kaufpreiszahlung festlegen.
Zahlungsort
Vorbehalten abweichender vertraglicher Regelungen hat der Käufer dem Verkäufer den Kaufpreis wie folgt zu zahlen:
- Ort der Niederlassung des Verkäufers; oder
- Ort der Übergabe von Ware/Dokumenten
[sc name=»banner dusi»]
Zahlungszeitpunkt
- Zeitpunkt wird durch Vertragsparteien klar bestimmt
- Falls kein Zeitpunkt vereinbart wurde: Wenn dem Käufer die Ware bzw. Dokumente, die zur Verfügung über die Ware berechtigten, zur Verfügung gestellt werden (Art. 58 Abs. 1 WKR)
- Bei Distanzkäufen vgl. Distanzkauf kann der Verkäufer Waren bzw. Dokumente mit der Bedingung versenden, dass sie dem Käufer nur gegen Zahlung des Kaufpreises übergeben werden (Art. 58 Abs. 2 WKR)
- Bevor der Käufer den Kaufpreis zu bezahlen hat, muss er Gelegenheit haben, die Ware zu untersuchen, es sei denn, die von den Parteien vereinbarten Lieferungs- oder Zahlungsmodalitäten bieten hierzu keine Gelegenheit (Art. 58 Abs. 3 WKR)
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Vertriebsrecht / VertriebsvertragEinleitung zum Vertriebsrecht / Vertriebsv...Autoren:HinterlegungEinleitung zur Hinterlegung (Lagerung, Lag...Autoren:AufhebungsvereinbarungEinleitung Aufhebungsvereinbarung / Aufheb...Autoren:AGB – Allgemeine Geschäftsbeding...Einleitung zu Allgemeine GeschäftsbedingungenAutoren:AbtretungEinleitung zur AbtretungAutoren:Vorkaufsrecht, Kaufsrecht, Rückk...Einleitung zum Vorkaufsrecht, Kaufsrecht, ...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht