Die Vertragsparteien können die Formalitäten (insbesondere Zahlungsort und Zahlungszeitpunkt) der Kaufpreiszahlung festlegen.
Zahlungsort
Vorbehalten abweichender vertraglicher Regelungen hat der Käufer dem Verkäufer den Kaufpreis wie folgt zu zahlen:
- Ort der Niederlassung des Verkäufers; oder
- Ort der Übergabe von Ware/Dokumenten
[sc name=»banner dusi»]
Zahlungszeitpunkt
- Zeitpunkt wird durch Vertragsparteien klar bestimmt
- Falls kein Zeitpunkt vereinbart wurde: Wenn dem Käufer die Ware bzw. Dokumente, die zur Verfügung über die Ware berechtigten, zur Verfügung gestellt werden (Art. 58 Abs. 1 WKR)
- Bei Distanzkäufen vgl. Distanzkauf kann der Verkäufer Waren bzw. Dokumente mit der Bedingung versenden, dass sie dem Käufer nur gegen Zahlung des Kaufpreises übergeben werden (Art. 58 Abs. 2 WKR)
- Bevor der Käufer den Kaufpreis zu bezahlen hat, muss er Gelegenheit haben, die Ware zu untersuchen, es sei denn, die von den Parteien vereinbarten Lieferungs- oder Zahlungsmodalitäten bieten hierzu keine Gelegenheit (Art. 58 Abs. 3 WKR)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.